BM während der Lehre (BM 1)
Lehrbegleitende BM: Während einer drei- oder vierjährigen Berufslehre besuchen Lernende an einem oder eineinhalb Tagen pro Woche den BM-Unterricht. In der Berufsfachschule werden sie vom allgemeinbildenden Unterricht dispensiert.
Aufnahme / Anmeldung
Voraussetzung für die Zulassung sind das bestandene Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton sowie ein genehmigter Lehrvertrag für eine mindestens dreijährige Berufslehre. Sofern noch kein Lehrvertrag vorliegt, ist eine Anmeldung dennoch nötig.
Wer im Wohnsitzkanton das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird auch in einem anderen Kanton zum Berufsmaturitätsunterricht zugelassen.
Schülerinnen / Schüler wohnhaft im Kanton Zug (und Meierskappel)
- Übertritt aus der Sekundarschule
Der Zuweisungsentscheid berechtigt Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse der gemeindlichen und privaten Sekundarschule aus dem Kanton Zug sowie aus dem Schulischen Brückenangebot des Kantons Zug prüfungsfrei in die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule einzutreten. Der Zuweisungsentscheid ist der Anmeldung beizulegen. - Übertritt aus der FMS und WMS
Schülerinnen und Schüler, welche aus der Fachmittelschule FMS oder Wirtschaftsmittelschule WMS übertreten, werden – unabhängig von der Promotion – prüfungsfrei aufgenommen. Zeugnisse der letzten zwei Semester sind der Anmeldung beizulegen. - Übertritt aus dem Gymnasium (Sekundarstufe I – 3. Klasse)
Schülerinnen und Schüler, welche die (provisorische) Promotion in das 2. Semester der 3. Klasse erreichen, können prüfungsfrei übertreten. Zeugnisse der letzten zwei Semester sind der Anmeldung beizulegen. - Übertritt aus dem Gymnasium (Sekundarstufe II – ab 4. Klasse)
Schülerinnen und Schüler, welche von der 4. Klasse oder höher (Sekundarstufe II) übertreten, werden – unabhängig von der Promotion – prüfungsfrei aufgenommen. Zeugnisse der letzten zwei Semester sind der Anmeldung beizulegen.
Wer im Wohnsitzkanton das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird auch in einem anderen Kanton zum Berufsmaturitätsunterricht zugelassen.
Schülerinnen / Schüler wohnhaft ausserhalb des Kantons Zug
Es gilt das Aufnahmeverfahren des Wohnsitzkantons. Der Anmeldung ist eine Bestätigung des bestandenen Aufnahmeverfahrens des Wohnsitzkantons beizulegen oder nachzureichen. Auskünfte über die Aufnahmeverfahren erteilen die Berufsmaturitätsschulen oder die kantonalen Ämter für Berufsbildung der jeweiligen Kantone.
Für Schülerinnen und Schüler, die nicht prüfungsfrei zugelassen sind, findet die Aufnahmeprüfung am 3. Mai 2025 statt. Es gibt keine Nachprüfung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: berufsmaturitaet@zg.ch
Die Aufnahmeprüfungen finden für folgende Ausrichtungen an diesen BM-Schulen statt:
Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug (GIBZ) |
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Kaufmännisches Bildungszentrum Zug (KBZ) |
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Für BM-Lehrgänge, die in einem anderen Kanton besucht werden, ist die Aufnahmeprüfung trotzdem im Kanton Zug abzulegen.
Wer die BM 1 absolvieren will, muss sich auch ohne gültigen Lehrvertrag anmelden. Die angehenden Lernenden bzw. die Erziehungsberechtigten sind für die Anmeldung verantwortlich.
Schülerinnen und Schüler, die nicht im Kanton Zug wohnen, müssen mit der Anmeldung eine Bestätigung des bestandenen Aufnahmeverfahrens ihres Wohnsitzkantons beilegen oder nachreichen. Auskünfte über die Aufnahmeverfahren erteilen die Berufsmaturitätsschulen oder die kantonalen Ämter für Berufsbildung der jeweiligen Kantone.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular per Mail an: berufsmaturitaet@zg.ch
Anmeldeschluss: Ende März 2025
Für Lernende ist der Besuch der lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule kostenlos. Kosten fallen an für Lehrmittel, Sprachaufenthalte, Diplomprüfungen und allfällige Projektwochen.