Chancen
Die Vielfalt an den Schulen ist gross. Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Begabungen, Möglichkeiten und familiären Hintergründe. Die Schulen setzen sich dafür ein, dass alle das Beste aus ihren Chancen machen können.
Gemeindliche Schulen
Die Bundesverfassung und das Behindertengleichstellungsgesetz schreiben vor, dass Bund und Kantone Massnahmen ergreifen müssen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
Nachteilsausgleichsmassnahmen dienen dazu, bei benoteten, selektionsrelevanten Leistungsnachweisen (Zeugnis, Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II) Einschränkungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern.
Gymnasien, Wirtschaftsmittelschule und Fachmittelschule
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung oder einer Teilleistungsstörung, die ohne Lernzielanpassung den Eintritt in eine kantonale Mittelschule erreichen und entsprechend eine gute Prognose haben, ohne Lernzielanpassung die Bildungsziele der betreffenden Mittelschule zu erfüllen, sollen dieselben Bildungschancen erhalten wie Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung.
Die kantonalen Mittelschulen sind bestrebt, mittels Gewährung von technischen oder organisatorischen Massnahmen des Nachteilsausgleiches Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung oder Teilleistungsstörung möglichst gleiche Bildungsvoraussetzungen zu bieten wie Schülerinnen und Schülern ohne entsprechendes Handicap.
Berufsfachschulen und Berufsbildung
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können eine Berufslehre machen, sofern sie die kognitiven und technischen Anforderungen des Berufes erfüllen und einen passenden Lehrbetrieb finden. Sie haben das Recht auf zugeschnittene Einrichtungen am Arbeitsplatz und in der Berufsfachschule. Weitere Informationen finden Sie unter berufsberatung.ch. Die Berufsfachschulen informieren direkt auf ihren Websiten darüber.