Alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf haben ein Anrecht auf besondere Förderung. Über die Zuweisung zu Angeboten der besonderen Förderung entscheidet die Rektorin oder der Rektor. Grundsätzlich ist die integrative Schulungsform gegenüber der separativen vorzuziehen.

Allgemein

Das Angebot der Regelschule umfasst:

  • Heilpädagogische Förderung - Unterstützung im Lernen und Sozialen (SHP)
  • Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Förderung bei fehlendem Fremdsprachenunterricht vor der Wohnsitznahme im Kanton Zug
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie

Im Rahmen der Heilpädagogischen Förderung werden die Schülerinnen und Schüler mit Besonderem Förderbedarf im Bereich Lernen und Soziales durch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen während des Unterrichts gefördert und unterstützt. Falls die Lernziele nicht erreicht werden können, besteht die Möglichkeit für eine Anpassung in einzelnen Fächern (Lernzielanpassung). Das Kind erhält statt Noten einen Lernbericht. Ausführliche Informationen sind im Dokument Richtlinien Besondere Förderung und Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung zu finden.

Schülerinnen und Schüler mit einer ausgewiesenen Behinderung, erhalten Nachteilsausgleichsmassnahmen (NAM), wenn sie grundsätzlich in der Lage sind, ohne Lernzielanpassung einen gleichwertigen schulischen oder beruflichen Abschluss wie die anderen Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Weitere Informationen sind unter Chancen gemeindliche Schulen zu finden. 

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, erhalten zusätzlich zum Regelunterricht besondere Unterstützung. Die Förderung ist Teil der integrativen Schulungsform und erfolgt in der Regel innerhalb des Regelunterrichts. Für die Umsetzung der Massnahme ist in der Regel die Heilpädagogin oder der Heilpädagoge zuständig. Ausführliche Informationen sind im Dokument Richtlinien Besondere Förderung und Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung zu finden.

Schülerinnen und Schüler, die eine nicht deutsche Erstsprache sprechen und erhebliche Verständnis- und Ausdrucksschwierigkeiten haben, erhalten zusätzlich zum Regelunterricht besondere Unterstützung.  Die Förderung findet im DaZ-Unterricht, in der DaZ-Klasse, im DaZ-Anfangs- und DaZ-Aufbauunterricht statt. Für die Sprachstandserfassung und die Zielerreichung ist die DaZ-Lehrperson zuständig. Ausführliche Informationen sind im Dokument Richtlinien Besondere Förderung und Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung zu finden.

Logopädische Massnahmen wenden sich an Kinder, deren Kommunikationsfähigkeiten derart beeinträchtigt oder verzögert sind, dass eine Einschränkung der persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung die Folge sein wird. Ausführliche Informationen sind im Dokument Richtlinien Besondere Förderung und Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung zu finden.

 

Adressen logopädische Fachstellen | logopaedie-zg.ch (logopaediezug.ch)

Die Psychomotoriktherapie (PMT) wendet sich an Kinder und Jugendliche, welche in ihren Bewegungs- und Beziehungskompetenzen beeinträchtigt sind, sodass die persönliche, motorische und schulische Entwicklung eingeschränkt ist. Ausführliche Informationen sind im Dokument Richtlinien Besondere Förderung und Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung zu finden.

 

Therapiestellen für Psychomotorik der gemeindlichen Schulen: 

Schulen Hünenberg

Stadtschulen Zug

Schulen Baar 

Schule Oberägeri und Schulen Unterägeri

Schulen Cham

Schulen Risch-Rotkreuz

Schule Steinhausen

Schule Neuheim

Schule Menzingen

Schule Walchwil

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