Informationen für Veranstaltende
Verkaufen Sie Alkohol oder Tabak? Veranstalten Sie Feste mit musikalischer Unterhaltung? Bitte beachten Sie dabei die Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Lautstärke an Veranstaltungen (V-NISSG, Schall), um gesundheitliche Schädigungen zu verhindern.
Jugendschutz
Ein Teil des Jugendschutzes sind Testkäufe von Alkohol und Tabakwaren. Wir unterstützen die Gemeinden bei der Durchführung von Testkäufen und stellen Informationen zur Verfügung.
Ein weiterer Teil sind unsere kostenlose Dienstleistungsangebote und Schulungen zum Jugendschutz. Gerne klären wir Ihr Anliegen mit Ihnen direkt.
Schall und Laser (V-NISSG)
Wir vollziehen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) im Bereich Schall an Veranstaltungen.
Wir beraten Sie präventiv telefonisch und vor Ort, stellen Plakate für den höheren Schallpegel sowie Handmessgeräte zur Verfügung und führen periodisch Kontrollmessungen durch.
Wir geben zu Laser in einer Kurzinformation Hinweise zu den Ausbildungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten.
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00