Übertragbare Krankheiten
Wir sorgen für Ihre Gesundheit. Gestützt auf das Epidemiengesetz sind wir zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verpflichtet. Zudem informieren wir Sie über alle relevanten Themen rund um übertragbare Krankheiten.
Übertragbare Krankheiten
Bund und Kantone sorgen für Ihre Gesundheit. Wir sind durch die Epidemiengesetzgebung zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verpflichtet.
Unser Kantonsarzt leitet Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ein. Die Meldung des Auftretens solcher Krankheiten, die Meldekriterien und Meldefristen sind in den entsprechenden Verordnungen geregelt.
Wir informieren Sie nachfolgend über Krankheiten, die durch Menschen oder Parasiten wie Milben und Zecken übertragen werden. Sie erhalten nützliche Informationen rund um das Thema Impfen.
Meldeformulare zu einzelnen übertragbaren Krankheiten finden, wenn Sie das Thema im Menü unten anklicken.
Meldeformular
Laden Sie das Formular direkt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) herunter: Meldeformulare des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
Gesetze
Sehen Sie diese hier ein: Gesetzgebung des Bundes zu den übertragbaren Krankheiten (Epidemiengesetz)
Die Covid-19 Erkrankung wird durch bestimmte Coronaviren ausgelöst. Sie breitete sich rasch weltweit aus und löste in der Folge eine Pandemie aus.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Coronavirus:
Informationen zum Coronavirus
Noroviren wurden 1972 entdeckt. Die Viren sind weit verbreitet und schuld an einem Grossteil von akuten Magen-Darm-Infektionen bei Kindern und bei Erwachsenen.
Das Virus wird von Mensch zu Mensch leicht übertragen. Deshalb kommt es oft zu Epidemien in Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen und Spitälern. Infektionen mit dem Norovirus werden am häufigsten in den Wintermonaten (November bis März) beobachtet. Ein Auftreten mehrerer akuter Brechdurchfälle ist dem zuständigen Kantonsarzt zu melden.
Influenzaviren rufen die saisonale Grippe hervor. Sie ist eine der häufigsten Atemwegsinfektionen beim Menschen und tritt jedes Jahr in den Herbst- und Wintermonaten auf.
In vielen Fällen wird die Grippe mit einer Erkältung verwechselt. Eine Grippe unterscheidet sich durch den raschen Beginn und die stärkeren Symptome. Die Intensität und der Schweregrad der Grippe-Epidemie sind von Jahr zu Jahr verschieden. Für Risikogruppen kann die Grippe gefährlich sein.
Mittels einer jährlichen Grippeimpfung können Sie sich vor einer Erkrankung schützen.
Scabies (Krätze) ist eine von Menschen übertragene Parasitenerkrankung, verursacht durch eine Milbenart. Weibliche Milben graben Gänge in die Hornhaut der Haut, die starken Juckreiz verursachen. Typisch für die Erkrankung sind die Milbengänge in der Haut. Milbengänge treten vor allem interdigital, gelegentlich auch am Genitale auf.
Vor allem enger Hautkontakt und hygienisch mangelhafte Wohnverhältnisse begünstigen die Ausbreitung. Krätze wird häufig in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Heime, Asylzentren) schnell verbreitet.
Sexuell übertragbare Infektionen (STI) sind Krankheiten, die durch sexuellen Kontakt übertragen werden können. Sie können aber auch durch andere Körperflüssigkeiten wie Blut übertragen werden. Zu den wichtigsten STI gehören HIV, Chlamydien, Gonorrhö/Tripper, Syphilis und Hepatitis A/B/C.
Unter lovelive.ch sowie aids.ch finden Sie wichtige Informationen zu den verschiedenen Infektionen, Übertragungswege, Schutzmöglichkeiten sowie Test- und Beratungsstellen.
Schutz
Den besten Schutz vor einer Ansteckung mit einer sexuell übertragbaren Infektion bietet Safer Sex: Kondome beim Vaginal- oder Analsex schützen vor HIV und senken das Risiko, sich mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen anzustecken. Neben Kondomen gibt es auch weitere Möglichkeiten, um das Ansteckungsrisiko zusätzlich zu senken. Dazu gehören Impfungen gegen bestimmte STI oder auch Dental Dams, sogenannte Lecktücher, die beim Oralsex verwendet werden können.
Mit dem persönlichen Safer-Sex-Check erhalten Sie individuelle Schutz- und Testempfehlungen.
Wollen Sie sich auf HIV oder andere STI testen lassen?
S&X Sexuelle Gesundheit Zentralschweiz informiert und berät Sie zu Themen rund um Sexualität, HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen: sundx.ch
Weitere nützliche Links:
Zecken sind weit verbreitet und können bei einem Stich Krankheiten übertragen. Unter den Schildzecken spielt Ixodes ricinus, der gemeine Holzbock, bei uns die wichtigste Rolle. Er überträgt sowohl die viralen Krankheitserreger für FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis) als auch die bakteriellen Krankheitserreger der Lyme-Borreliose.
Zecken brauchen ein Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit und relativ warmen Temperaturen. Deshalb sind sie im Winter nicht aktiv. Die Zeckensaison dauert im Schnitt von März bis Oktober. Abweichungen können sich aus der aktuellen Wetterlage ergeben.
Epidemie und Pandemie
Epidemie
Immer wieder kommt es zu lokal gehäuften Ausbrüchen übertragbarer Krankheiten (epidemisches Auftreten). Am bekanntesten sind Grippe- und Noroviren-Epidemien. Noroviren sind verantwortlich für das wiederholte Massenauftreten von Brechdurchfällen in Heimen und Spitälern.
Weitere kleinere und grössere Epidemien verursachen die Masern bei Schulklassen mit schlechter Durchimpfung, Hepatitis-A-Infektionen und weitere fäkal-oral bzw. über Tröpfchen übertragene Krankheiten.
Pandemie
Eine Pandemie bezeichnet das weltweit rasche massenhafte Auftreten einer bestimmten übertragbaren Krankheit mit hohem Ansteckungspotenzial. Diese Ausbreitung ist bedrohlich und führt zu einer Überforderung des auf den Alltag ausgerichteten Gesundheitssystems.
Bund und Kantone haben auf diese ausserordentliche Lage ausgerichtete Pandemiepläne entwickelt, die periodisch den aktuellen Gegebenheiten und neuesten Erkenntnissen angepasst werden. Die Pandemiepläne des Bundes und des Kantons Zug sowie Informationen zur Hygiene und Verhaltensregeln bei einer Grippe-Pandemie sind hier ersichtlich.
Impfen
Impfungen gehören zu den wirksamsten und kosteneffizientesten Massnahmen. Sie sind eine der grossen Public-Health-Errungenschaften des 20. Jahrhunderts.
Dank den Impfungen wurden Morbidität und Mortalität reduziert. Die Pocken konnten ausgerottet werden, bei der Kinderlähmung ist man diesem Ziel recht nahe. In der Schweiz treten jedes Jahr Hepatits-B-Infektionen, Starrkrampferkrankungen oder Hirnhaut- und Kehlkopfentzündungen auf. Grössere Ausbrüche von Masern, Keuchhusten oder Mumps kommen weiterhin vor.
Im Kanton Zug impft die praktizierende Ärzteschaft. Schulärztinnen und Schulärzte kontrollieren den Impfstatus bei Kindern und Jugendlichen.
Krankheitsfälle können durch rechtzeitige Vorsorgeimpfung wirksam verhütet werden. Es gibt deshalb ein weltweites und ein nationales Impfprogramm (Impfplan).
Der aktualisierte Schweizerische Impfplan wird jeweils zu Jahresbeginn vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) publiziert.
Die Voraussetzung für die Einführung des kantonalen Impfprogramms wurde per 10.07.2008 geschaffen.
HPV ist die Abkürzung für humane Papillomaviren. Das humane Papillomavirus HPV kann Krebs, insbesondere Gebärmutterhalskrebs, und/oder Genitalwarzen verursachen.
Im Kanton Zug existiert ein kantonales Impfprogramm zum Schutz gegen humane Papillomaviren. Die HPV-Impfung im Rahmen des Impfprogramms ist kostenlos.
Grundsätzlich sind alle im Kanton Zug zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, die dem kantonalen Impfprogramm beigetreten sind, zur HPV-Impfung berechtigt. Die Impfkosten werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung aber nur übernommen, wenn die Ärztinnen und Ärzte dem Impfprogramm beigetreten sind.
Bestellen Sie Broschüren und Flyer: Shop Bundespublikationen
- Kantonales HPV-Impfprogramm
- Kantonales Reglement HPV-Impfung
- Gesuchsformular HPV-Impfung
- Adressliste HPV-Impfender Ärztinnen und Ärzte
- Factsheet BAG: HPV
- Broschüre BAG: HPV Impfung
- Häufige Fragen (FAQ) BAG: HPV
- Aktuelle Informationen BAG: HPV
Nur niedergelassene Arztpraxen bzw. Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und Apotheken können Impfausweise und Impfempfehlungen bestellen.
Nationale Impfausweise und Impfempfehlungen sind gebührenfrei, der internationale Impfausweis kostet 2.00 Franken pro Stück. Für den nationalen Impfausweis kann eine Hülle mitbestellt werden. Die Impfausweise und die Rechnung werden per Post zugestellt.
Bestellen Sie jetzt Impfausweise: Online-Bestellformular Impfausweise und Impfempfehlungen
Planen Sie eine Auslandsreise? Informieren Sie sich mindestens vier bis sechs Wochen vor der Abreise.
Informationen zu Impfungen bei Auslandreisen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit (BAG): Informationen des BAG zu Impfungen bei Auslandsreisen
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