Suchthilfe
Wir befassen uns mit Fragen der strategischen Ausrichtung von Suchthilfe und Prävention. Zudem gewährleisten wir die Koordination der privaten und staatlichen sowie der individuellen und institutionellen Akteure auf dem Gebiet der Suchthilfe.
Beauftragter für Suchtfragen
Unser Beauftragter für Suchtfragen ist in der strategischen Ausrichtung der Suchthilfe und Prävention eine zentrale Person.
Er ist für die Koordination und Vernetzung der Suchthilfe im Kanton Zug zuständig. Zudem vertritt er den Kanton in der Konferenz der Kantonalen Beauftragten für Suchthilfe (KKBS) und gewährleistet die nationale Vernetzung.
Drogenkonferenz
Kanton und Gemeinden treffen Massnahmen gegen den Suchtmittelmissbrauch. Dabei stellt die Drogenkonferenz die Koordination sicher. Sie setzt sich aus vier Mitgliedern gemeindlicher Exekutiven und drei Regierungsratsmitgliedern zusammen.
Das Sekretariat der Drogenkonferenz wird vom Beauftragten für Suchtfragen geführt.
Die Drogenkonferenz befasst sich mit Hilfsangeboten für Menschen mit Suchtproblemen und beschliesst über Massnahmen zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs. Zudem kann Sie privaten Institutionen Leistungsaufträge erteilen.
Leistungs- und Subventionsvereinbarungen bestehen aktuell mit folgenden Institutionen:
Netzwerk Suchthilfe Zug
Das Koordinationsgremium «Netzwerk Suchthilfe Zug» stellt auf der operativen und fachlichen Ebene die prozessorientierte Weiterentwicklung der Suchthilfe sicher.
Das Netzwerk stellt seine fachlichen Kompetenzen zur Verfügung, für Institutionen der Suchthilfe als auch der Drogenkonferenz. Es koordiniert das Leistungsangebot und gewährleistet einen offenen und leichten Zugang zu sucht- und sozialrelevanten Fragestellungen gegen aussen. Es fördert rasche, aktive und reaktive Analysen und Handlungen. Dies gelingt durch eine gute Vernetzung zwischen den Institutionen der Suchthilfe als auch mit den verschiedenen Plattformen im Gesundheits- und Sozialbereich.
Als Koordinationsgremium entwickelt und fördert das Netzwerk gemeinsame Haltungen zu suchtspezifischen Themen. Diese haben interne und externe Wirkung. Durch diese gute Vernetzung können wir im Kanton Zug unser Angebot optimieren und Synergien nutzen.
Das Netzwerk Suchthilfe wird vom Beauftragten für Suchtfragen geleitet. Folgende Fachstellen sind im Netzwerk vertreten:
Substitutionstherapie (Methadon)
Sind Sie Arztperson? Und müssen Sie Betäubungsmittel wie Methadon verschreiben oder abgeben? Dann brauchen Sie eine entsprechende Bewilligung des Kantonsarztes.
Die Bewilligung für die Abgabe von Methadon erfolgt über unsere Kontaktperson.
Nehmen Sie Kontakt auf. Gerne stellen wir Ihnen das Geschsformular und weitere Informationen zu.
Kontaktformular
Kontaktperson für Bewilligung der Abgabe von Methadon
Weiterführende Links
Nachfolgend finden Sie weitere grundlegende Informationen im Zusammenhang mit unserer Suchtpolitik.
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00
Termine nach Vereinbarung