Artenmanagement Wildtiere
Die Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Pilzen soll in der Schweiz erhalten bleiben. Dazu gibt es verschiedene Konzepte und Aktionspläne. Bei Arten mit Konfliktpotenzial sucht der Kanton zusammen mit den Beteiligten nach Lösungen. Zudem erarbeitet er Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten.
Geschützte Säugetiere
Tiere die in ihrem Bestand gefährdet sind, dürfen nicht bejagd werden und brauchen zum Teil Förderungsmassnahmen oder bei Konflikten Massnahmen zur Problemlösung.
Der Biber war lange in der Schweiz verschwunden. Nun lebt er sogar wieder im Kanton Zug - entlang der Reuss und der Unteren Lorze (sowie deren Zuflüssen) fühlt er sich sehr wohl und lässt sich ab und zu auch im Zugersee beobachten.
Die geschützten Biber gestalten aktiv ihren Lebensraum: Sie verändern Gewässerläufe durch Dammbauten, graben Erdbaue in Uferböschungen, fällen Bäume und nutzen daneben auch Feldfrüchte als Nahrungsressourcen. Diese ausgeprägte Gestaltungstätigkeit kann in unserer dicht besiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschaft jedoch zu Konflikten führen.
Das Amt für Wald und Wild hat für den Umgang mit dem Biber das «Konzept Biber ZG» erarbeitet. Das Amt ist zudem Anlauf- und Beratungsstelle bei Konflikten sowie bei Projekten zur Förderung des Bibers.
Durch die Intensivierung der Landwirtschaft nach dem 2. Weltkrieg sind die Feldhasenbestände auch im Kanton Zug drastisch zurückgegangen und müssen heute als tief bezeichnet werden. Seit der Jahrtausendwende werden die Bestände mit einem grossem Engagement von freiwilligen Helfern durch Zählungen erfasst. In jüngster Vergangenheit wurden im Talgebiet nur noch wenige Hasen gezählt, während es im Berggebiet den Anschein macht, dass sich der Bestand stabilisiert hat. Allgemein sind die Bestände des Feldhasen im Kanton Zug leider rückläufig, weshalb die Zugerjägerinnen und - jäger seit einigen Jahren freiwillig auf die Jagd verzichten. Seit 2019 ist der Feldhase auch aus rechtlicher Sicht geschützt und damit im Kanton Zug nicht mehr jagdbar.
Hasenzählungen 2024 Grafiken (PDF)
Wie Feldhasen gefördert werden können, erfahren Sie auf der Seite: Lebensraum Feldhase.
Zu den Grossraubtieren werden in der Schweiz Bär, Wolf, Luchs und Goldschakal gezählt. Von diesen geschützten Tieren wurden bis heute nur der Wolf zweifelsfrei im Kanton Zug nachgewiesen. Es dürfte sich dabei ausschliesslich um Einzeltiere handeln, welche auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen sind. Die Entwicklung der Wolfspopulation wird durch das AFW genau beobachtet.
Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich auch gelegentlich Luchse im Kanton Zug aufhalten. Da diese aber eine sehr unauffällige Lebensweise haben, fehlt bis jetzt ein bestätigter Nachweis.
Auch der sich aus dem Osten über ganz Europa ausbreitente Goldschakal könnte in Zukunft im Kanton Zug anzutreffen sein. Bis jetzt fehlen aber auch für diese Art entsprechende Beweise.
Der Biber ist eidgenössisch geschützt.
Jagdbare Arten
Die jagdbaren Arten sind im Jagdgesetz definiert. Die Jagd in Zug hat eine lange Tradition und findet von September bis Februar statt und hat zum Ziel, die Bestände der Tragfähigkeit der Lebensräume anzupassen.
Das Reh ist die häufigste Huftierart und profitiert in der heutigen Kulturlandschaft von einem hohen Nahrungsangebot. Jährlich werden auf der Jagd im Kanton Zug 300-400 Rehe erlegt, zusätzlich werden ca. 60 bis 80 Rehe Opfer des Verkehrs.
Lange war der Rothirsch in der Schweiz vor allem im Alpenraum anzutreffen. Inwzischen breitet er sich immer mehr auch in tiefere Lagen aus. Im Kanton Zug wird der Rothirsch seit den 1970er Jahren bejagt. Wurden anfänglich nur einige wenige Tiere erlegt, werden inzwischen 40 bis 50 Tiere jedes Jahr geschossen.
Im Kanton Zug leben ca, 100 - 120 Gämsen. Da nebst dem Rothirsch auch die Gämsen im Kanton Zug in der Tendenz zunehmen, wurden 2019 die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Gämsen zu bejagen. Seit 2021 wird das aus wenigen Tieren bestehende Jagdkontingent ausgewählten Jägern per Los zugeteilt. 2022 wurden zum ersten Mal auf der Zugerjagd fünf Gämsen erlegt.
Als Haarraubwild werden in der Regel Beutegreifer, welche dem Jagdrecht unterliegen und zu den Säugetieren gehören bezeichnet. Dazu zählen im Kanton Zug Dachs, Fuchs, Baum- und Steinmarder, Waschbär und Marderhund.
Allen Beutegreifern gemeinsam sind die dolchartigen Eckzähne, welche als Fangzähne dienen und die scherenartig ineinandergreifenden Backenzähne, die sogenannten Reisszähne.
Wolf
Aufgrund seines Schutzstatus wird der Umgang mit dem Wolf über das eidgenössische Jagdgesetz direkt vom Bund geregelt. Dem Kanton kommt bei diesem Thema die Vollzugsaufgabe und damit die direkte Umsetzung zu.
Im vorliegenden Konzept Wolf ZG werden die Grundsätze der Vollzugshilfe des Bundes (Konzept Wolf Schweiz, Stand 2016) auf die spezifischen Bedürfnisse des Kantons Zug angepasst. Das Konzept versteht sich als Vollzugshilfe und Handlungsanweisung für die involvierten kantonalen Behörden, namentlich dem Landwirtschaftsamt, dem Bildungs- und Beratungszentrum Schluechthof und dem Amt für Wald und Wild. Weiter soll das Konzept den direktbetroffenen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern den konkreten Ablauf im Verdachtsfall sowie die Zuständigkeiten zwischen den involvierten Amtsstellen aufzeigen.
Konzept Wolf ZG (PDF)
Aufgrund seiner Mobilität kann der Wolf auf seiner Wanderung fast überall in der Schweiz vorkommen oder für kurze Zeit auftreten. Ein wirksamer Herdenschutz ist daher ein wichtiger Pfeiler, um Schäden an Nutztieren möglichst gering zu halten. Das Bundesamt für Umwelt BAFU unterstützt betroffene Kleinviehhalterinnen und Kleinviehhalter bei der Umsetzung von Präventionsmassnahmen. Einerseits werden über die kantonale Herdenschutzfachstelle Beratungen angeboten, damit die Massnahmen auf die Betriebssituation angepasst sind. Andererseits unterstützt der Bund Schutzmassnahmen finanziell.
Herdenschutzfachstelle (Link)
Im Merkblatt Herdenschutz finden Sie die Präventionsmassnahmen, die für die Zuger Verhältnisse gelten, Hinweise zu Unterstützungsmassnahmen sowie das konkrete Vorgehen bei einem Verdachtsfall.
Merkblatt Herdenschutz (PDF)
30.3.2024 |
In der Nacht auf heute wurde in der Gemeinde Neuheim, Region Sarbach, ein Wolf gesehen und fotografiert (Scalp-Kategorie 1). Wir empfehlen allen Nutztierhaltenden ihre Herdenschutzmassnahmen gemäss dem Merkblatt Herdenschutz Wolf Kanton Zug zu prüfen und umzusetzen. |
28. März 2024 |
Heute Morgen konnte im Gebiet Kappel a. Albis, Kanton Zürich, ein Wolf beobachtet werden, am Nachmittag wurde dieser dann im Gebiet Deibüel / Baar Kanton Zug gesehen (SCALP-Kategorie 1). Wir empfehlen allen Nutztierhaltenden ihre Herdenschutzmassnahmen gemäss dem Merkblatt Herdenschutz Wolf Kanton Zug zu prüfen und umzusetzen. |
9. Dezember 2023 | Im Gebiet Allenwinden wurden Trittsiegel im Schnee gemeldet. Die Spuren sind ca. einen Tag alt. Als Verursacher wird ein Wolf vermutet (SCALP-Kategorie 3). |
5. Dezember 2023 |
Die Resultate der DNA-Proben zu den Schafsrissen vom 18. November 2023 im Gebiet Blasenberg haben ergeben, dass die Rissverletzungen von einem Wolf stammen. Ein Tier wurde tot aufgefunden, 13 weitere mussten aufgrund der Verletzungen erlöst werden. Der betroffene Landwirt wird für den Verlust seiner Schafe entschädigt. In der Zwischenzeit gab es keine weiteren Hinweise, die auf ein Wolfsvorkommen im Kanton Zug hindeuten. Wird die Schadschwelle nach Bundesverordnung von 15 gerissenen Tieren innerhalb eines Monats durch das gleiche Tier erreicht, wird das AFW den Abschuss verfügen. Link Medienmitteilung ZUPO |
18. November 2023 |
In der Region Blasenberg / Zugerberg wurde am Morgen ein Schaf gerissen und mehrere Tiere mit Rissverletzung durch die Wildhut erlöst. Erste Hinweise deuten auf Grund der Rissverletzungen auf einen Hund hin, allerdings ist auch ein Wolf nicht auszuschliessen (SCALP-Kategorie 3). Weitere Abklärungen sind in Gange, DNA-Proben werden zur Auswertung an die nationale Fachstelle für Grossraubtier KORA übergeben. Die Auswertung der Proben wird voraussichtlich mehrere Tage dauern und die Resultate werden durch das Amt für Wald und Wild kommuniziert. Sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall melden Sie bitte über die Einsatzleitzentrale bei der Zuger Polizei (+41 41 728 41 41). Wir empfehlen allen Nutztierhaltenden ihre Herdenschutzmassnahmen gemäss dem Merkblatt Herdenschutz Wolf Kanton Zug zu prüfen und umzusetzen. |
4. August 2023 |
Aufgrund verschiedener Hinweise ist nicht auszuschliessen, dass südlich des Ägerisees ein einzelner Wolf unterwegs ist (SCALP-Kategorie 3, nicht überprüfbare Meldungen). Wir empfehlen allen Nutztierhaltenden ihre Herdenschutzmassnahmen gemäss dem Merkblatt Herdenschutz Wolf Kanton Zug zu prüfen und umzusetzen. |
25. Juli 2023 |
Am 24. Juli 2023 wurde dem AFW ein Foto einer Wildtierkamera, aufgenommen am 22. Juli 2023 im Gebiet Dachsflue, Unterägeri, mit einem wolfsähnlichen Tier zugesendet. Das AFW stellte das Foto mit weiteren, von der gleichen Wildtierkamera aufgenommen Fotos mit anderen Tierarten, der nationalen Fachstelle KORA zur Prüfung zu. KORA kam zu folgendem Schluss: «Aufgrund des Grössenvergleiches des s/w Bildes mit den Gämsen und dem Fuchs handelt es sich mit Sicherheit nicht um einen Wolf.» KORA ist der Ansicht, dass es sich um einen kleinen Caniden (Fuchs, Hund oder Goldschakal) handelt. |
29. April 2022 |
Mehrere Sichtbeobachtungen eines Wolfes in den vergangenen Tagen im Grossraum Unterägeri/Oberägeri der SCALP-Kategorie 3 (Hinweise). Schäden und Übergriffe an Nutztieren sind bisher keine bekannt. Wir weisen jedoch die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter darauf hin, Präventionsmassnahmen zu prüfen und allenfalls vorzunehmen. Genauere Angaben unter Herdenschutz. |
11. April 2022 | Anhand einer Video-Aufnahme im Raum Höhronen/Gutschwald, Gemeinde Oberägeri, konnte ein Wolf identifiziert werden (SCALP-Kategorie 1). |
Ende Juli 2020 | Mehrere Hinweise über den Aufenthalt eines Wolfes im Grossraum Zugerberg/Lorzentobel der SCALP-Kategorien 2 (wahrscheinliche Hinweise) und 3 (Hinweise). |
16. Juni 2020 | Kotprobe aus dem Raum Zugerberg/Seewald, Gemeinde Zug. Die DNA-Analyse bestätigte am 8. Juli 2020 das Vorkommen eines Wolfes im Kanton Zug. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich mindestens zeitweise ein Wolf im Kanton Zug aufhält. |
13. Februar 2020 | Wahrscheinlicher Hinweis in der Gemeinde Unterägeri im Gebiet Schwändi: Die Wildhut des Kantons Zug konnte Trittsiegel und Fährten auf der frischen Schneedecke einem Wolf zuordnen und klassierte den Hinweis gemäss SCALP-Kategorie 2 als wahrscheinlicher Hinweis. |
1. Mai 2019 | Anhand einer Kotprobe aus dem Gebiet Gottschalkenberg konnte mittels DNA-Analyse ein gesicherter Nachweis eines Wolfes im Kanton Zug erbracht werden (SCALP-Kategorie 1). Um welches Individuum es sich dabei handelte, konnte nicht ermittelt werden. |
23. Februar 2019 | Auf einer Aufnahme im Raum Schönegg, Gemeinde Zug konnte ein fotografiertes Tier nicht eindeutig als Wolf identifiziert werden (SCALP-Kategorie 3). Ein gesicherter Nachweis, z.B. über eine DNA-Probe (SCALP-Kategorie 1 oder 2), fehlt bisher. DNA-Analyse von Proben vom Dezember 2018 und Januar 2019 konnten nicht dem Wolf zugewiesen werden. |
Juni-April 2018 | Mehrmals konnte ein wolfähnliches Tiere von verschiedenen Personen beobachtet werden, wobei die Nachweise nicht zweifelsfrei dem Wolf zugeordnet werden konnten (SCALP-Kategorie 3). |
26. Juni 2018 | Mit der DNA-Analyse einer Kotprobe aus dem Gebiet Gottschalkenberg, Gemeinde Oberägeri, konnte der erste gesicherte Nachweis eines Wolfes im Kanton Zug erbracht werden (SCALP-Kategorie 1). |
15. Mai 2018 | Ein Biologe konnte zum ersten Mal im Raum Bostadel, Gemeinde Menzingen einen Wolf im Kanton Zug fotografieren. Fachleute beurteilten den Nachweis als "höchstwahrscheinlich" (SCALP-Kategorie 2). |
- Bei einem Riss oder Verdachtsfall auf Wolfspräsenz umgehend die Wildhut aufbieten (über Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei) Tel-Nr. 041 728 41 41 oder 117 (nur im Notfall)
- Die toten Tiere zu Spurensicherung nicht berühren und evtl. vor Zugang durch andere Tiere schützen
- Betreuung der verletzten Tiere (Notfallbehandlung, Tierarzt, Tötung durch Wildhüter).
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Herdenschutz
Zu Präventionszwecken hat der Kanton Zug einen SMS-Warndienst eingerichtet. Stellt die kantonale Wildhut die Anwesenheit eines Wolfes im Kanton Zug mit Sicherheit fest, werden umgehend alle dem Landwirtschaftsamt bekannten Halterinnen und Halter von Kleinwiederkäuern per SMS alarmiert. Betroffene erhalten so Informationen zu Raum und Zeitpunkt der Wolfspräsenz und können weitere Vorkehrungen treffen und die Nutztiere bestmöglich vor Übergriffen schützen.
Die Anmeldung für die SMS-Registrierung erfolgt mit einer E-Mail an info@schluechthof.ch. Im Mail ist die komplette Adresse mit Handynummer anzugeben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in Zug einem Wolf begegnen, ist äussert gering. Rudel gibt es im Kanton Zug nach unserem heutigen Kenntnisstand keine. Wölfe sind grundsätzlich scheue Tiere und meiden den Menschen. Dank ihrem gut ausgeprägten Geruchs- und Gehörsinn bemerken sie uns meistens viel früher als wir sie und weichen uns aus.
Falls Sie trotzdem einem Wolf begegnen sollten, empfiehlt sich folgendes Verhalten:
- Bleiben Sie ruhig stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen. Bemerkt Sie der Wolf, zieht er sich in aller Regel zurück oder flieht.
- Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, machen Sie mit bestimmter Stimme auf sich aufmerksam.
- Ziehen Sie sich langsam zurück, der Wolf wird sie beobachten oder flüchtet direkt.
- Versuchen Sie auf keinen Fall sich dem Wolf zu nähern, auch nicht für Fotos.
- Verfolgen Sie niemals einen Wolf.
- Leinen Sie in jedem Fall Ihren Hund an
- Bitte melden Sie jede Begegnung mit einem Wolf über die Einsatzleitzentrale der Wildhut (041 728 41 41) oder dem Amt für Wald und Wild (041 594 35 35)
Vögel
Auch bei den Vögeln gibt es Arten wie Krähen oder Tauben, welche gemäss Jagdgesetz bejagd werden dürfen. Andere Vögel wie zum Beispiel alle Sperlingsvögel - und damit auch alle Singvögel, sind geschützt.
Im Kanton Zug kommen auch stark gefährdete Vogelarten wie das Auerhuhn vor. Momentan sind drei Brutpaare nachgewiesen, die erhalten und gefördert werden sollen. Von Fördermassnahmen (lückenreicher Bestand, Flugschneisen, Begünstigung von Insektenvorkommen) profitieren auch viele weitere Arten, die ähnliche Lebensraumansprüche haben wie Haselhuhn oder Waldschnepfe. Weitere Informationen zur aktiven Auerwildförderung finden Sie im Dokument «Auerhuhn und Waldbewirtschaftung»
Gebietsfremde Arten
Als gebietsfremde Pflanzen- oder Tierarten werden Arten bezeichnet, die absichtlich oder unabsichtlich vom Menschen ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden und einheimische Arten verdrängen, zu Gesundheitsproblemen oder zu ökonomischen Verlusten führen können. Handelt es sich hierbei um Tiere, werden diese fachsprachlich als Neozoen bezeichnet (neo = neu; zoe = Tier).
Im Kanton Zug kommen zurzeit bei den gebietsfremden Säugetierarten vereinzelt Waschbären vor. Bei den gebietsfremden Vögeln sind vor allem Kanada- und Nilgänse immer wieder anzutreffen.
Die Bestände von gebietsfremden Tieren dürfen sich gemäss Art. 8bis 31 Abs. 5 der Jagdverordnung (SR 922.01) nicht ausbreiten. Wenn sie die einheimische Artenvielfalt gefährden, müssen sie möglichst entfernt werden. Im Kanton Zug erfolgen solche Regulationen durch die kantonale Wildhut. Während der offiziellen Jagdzeit dürfen auch Jägerinnen und Jäger bestimmte Regulationen vornehmen.