Seit 1993 verpflichtet das kantonale Gesetz über Natur- und Landschaftsschutz (GNL) zur Erhaltung von Naturobjekten. Viele dieser Objekte sind bereits durch Vereinbarungen mit Grundeigentümern geschützt. Ein Grossteil ist im Inventar von 2016 erfasst, das derzeit überarbeitet wird.

Historischer Plan mit geschützten Naturobjekten

Öffentliche Auflage des neuen Schutzplans Ehemaliger Bahndamm Schleifi in der Stadt Zug

 

Gestützt auf § 21 des Gesetzes über den Natur-​ und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993 (GNL; BGS 432.1) legte die Baudirektion (DAS ARV?) den neuen Schutzplane für das kantonale Naturobjekt gemäss § 9 des Planungs-​ und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) öffentlich auf. Die öffentliche Auflage für das genannte Objekt findet während 30 Tagen vom 23. Januar 2024 bis zum 24. Februar 2024 statt. Anschliessend wird der Antrag an den Regierungsrat erarbeitet. Folgendes Naturobjekt ist Bestandteil der Auflage:

 

  • Ehemaliger Bahndamm Schleifi (Stadt Zug)

Die Dokumente und der Schutzplan der öffentlichen Auflage können untenstehend aufgerufen werden.

Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)

Ehemaliger Bahndamm Schleifi; Neuer Schutzplan