Meldung bewilligungsfreie Tätigkeit
Personen, die bewilligungsfreie Tätigkeiten für Tiere anbieten wie z. B. Akupressur, Homöopathie, Kinesiologie, Reiki, Shiatsu benötigen zur Berufsausübung keine Bewilligung. Sie melden die Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Amt für Verbraucherschutz.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00