Abwasserentsorgung
Hier finden Sie Informationen rund um die Abwasserentsorgung, zur Entwässerungsplanung sowie zum Umgang mit Regenwasser auf Strassen und auf Liegenschaften. Dazu liefern wir Hinweise zur Handhabung mit bewilligungspflichtigen Anlagen für die Abwasserbehandlung aus der Industrie und dem Gewerbe.
Übersicht
Die Abwasserentsorgung bestehend aus der Siedlungsentwässerung und den Abwasserreinigungsanlagen bilden einen wichtigen Stützpfeiler des Gewässerschutzes: Sie gewährleistet die Siedlungshygiene und den gewässerschonenden Umgang mit Regenwasser. Im Siedlungsgebiet stellt die Abwasserentsorgung zudem den Schutz von Sachwerten bei starken Regenereignissen sicher.
Neben der Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigungsanlagen (ARA) finden Sie hier Informationen zu folgenden abwasserrelevanten Themen:
- Entwässerungsplanung
- Umgang mit Regenwasser
- Strassenabwasser
- Industrie- und Gewerbeabwasser
- Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
- Muster-Abwasserreglement
Siedlungsentwässerung
Die Schweiz verfügt über eine flächendeckende, leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur für die Abwasserreinigung und und für Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter. Um diese auch in Zukunft funktionsfähig und auf dem Stand der Technik zu erhalten, braucht es eine weitsichtige Entwässerungsplanung (GEP), welche auch die infolge des Klimawandels immer häufiger auftretenden Starkniederschläge berücksichtigt. Der Umgang mit Regenwasser bzw. die Versickerung von Regenwasser und die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum, die korrekte Behandlung von Industrie- und Gewerbeabwasser sind weitere wichtige Teilaspekte der Siedlungsentwässerung.
Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
Im Kanton Zug sind zwei zentrale Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in Betrieb: Die regionale Grosskläranlage ARA Schönau in Cham mit über 165'000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern (Eang) sowie die ARA Tal in Neuheim mit rund 2'400 Eang, welche ausschliesslich das Abwasser der Gemeinde Neuheim reinigt. Die ARA Schönau reinigt dabei das Abwasser von insgesamt zehn Gemeinden im Kanton Zug sowie je zwei Gemeinden aus den Kantonen Luzern, Schwyz und mit dem Aufheben der beiden ARA Knonau und ARA Hausen am Albis von vier Gemeinden aus dem Kanton Zürich. Die ARA Schönau zählt damit zu den grössten Schweizer Kläranlagen überhaupt und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einem leistungsfähigen Gewässerschutz in der Region rund um den Zugersee.
Zusammen reinigen die beiden Kläranlagen im langjährigen Mittel pro Jahr rund 22 Millionen Kubikmeter Abwasser. Das Amt für Umwelt kontrolliert den Betrieb und die Wirkung dieser beiden Kläranlagen hinsichtlich der gewässerschutzrechtlichen Anforderungen an die Einleitung von kommunalem Abwasser in die Zuger Gewässer.
Entwässerungsplanung
Mit dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) werden im Bereich der Siedlungsentwässerung die strategische Planung angegangen, der Handlungsbedarf sowie die sich daraus ergebenden Massnahmen auf inklusive deren Kosten und Prioritäten und deren zeitliche Umsetzung aufgezeigt. Er bildet das Herzstück des Infrastrukturmanagements in der Siedlungsentwässerung und gewährleistet damit einen sachgemässen Gewässerschutz sowie eine zweckmässige Siedlungsentwässerung. Die GEP-Bearbeitung erfolgt in verschiedenen Teilprojekten. Das Produkt dieser Projekte (Pläne, Berichte etc.) wird summarisch als «GEP» bezeichnet.
Im Kanton Zug ist die GEP-Bearbeitung weit fortgeschritten. Seit Anfang der 2000er Jahre verfügen alle Gemeinden über einen vom Kanton genehmigten GEP der ersten Generation. Da die bestehenden GEP seit ihrer Genehmigung in die Jahre gekommen und diese periodisch an den Stand der Siedlungsentwicklung anzupassen sind, laufen zur Zeit bei den Gemeinden die Arbeiten für die GEP-Nachführungen der zweiten Generation. Als Ergebnis erhalten die Gemeinden nach der Genehmigung durch den Kanton ein auf ihre Siedlungsentwicklung angepasstes wichtiges Führungsinstrument zur Sicherstellung einer abgestimmten und gewässerschutzkonformen Abwasserentsorgung.
Umgang mit Regenwasser
Aus der Sicht des Gewässerschutzes soll in Siedlungen der natürliche lokale Wasserhaushalt möglichst erhalten werden. Ziel ist es, einen Grossteil des jährlichen Niederschlags lokal versickern, verdunsten und von Pflanzen aufnehmen zu lassen. Die Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) definiert den gewässerschutzkonformen Umgang mit Regenwasser und dient dabei als zentrales Werkzeug für die Entwässerungsplanung. Sie finden diese Richtlinie nachstehend verlinkt.
Zur Milderung der Auswirkungen des Klimawandels gewinnt heute ein angepasster Umgang mit dem Regenwasser zusätzlich an Bedeutung. Dieses als «Schwammstadt» bezeichnete Konzept bezweckt dabei, anfallendes Regenwasser lokal zu speichern anstatt es wie früher in die nächstgelegene Regenwasser- oder Schmutzwasserkanalisation abzuleiten. Dadurch sollen bei immer häufigeren auftretenden Starkregenereignissen Überflutungsschäden vermieden und gleichzeitig durch den kühlenden Effekt die Auswirkungen von lokalen «Hitzeinseln» in dicht überbauten Gebieten reduziert werden.
Als willkommener Nebeneffekt können mit begrünten Dächern, Feuchtgebieten, Teichen und Entwässerungsgräben eine höhere Lebensqualität und Biodiversität geschaffen werden.
Strassenabwasser
Das Strassenabwasser von stark befahrenen Strassen muss vor der Einleitung in Gewässer oder vor der Versickerung in den Untergrund in einer sogenannten Strassenabwasserbehandlungsanlage, abgekürzt SABA, gereinigt werden. Bei der Sanierung oder dem Neubau von Strassen wird deshalb die Strassenentwässerung überprüft und aufgrund der VSA-Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» gemäss den gesetzlichen Vorgaben dem geltenden Stand der Technik angepasst. Mit einer SABA wird das anfallende stark mit Schadstoffen belastete Strassenabwasser soweit behandelt, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und somit eine Versickerung ins Grundwasser oder eine Einleitung in ein Oberflächengewässer möglich wird.
Auch im Kanton Zug sind seit vielen Jahren an den stark befahrenen Strassen inzwischen verschiedene Typen von SABA für einen sachgerechten Gewässerschutz in Betrieb. Mit den periodisch durchgeführten Funktionskontrollen werden die anlagenspezifischen Anforderungen überprüft und gegebenenfalls dem Stand der Technik angepasst.
Industrie- und Gewerbeabwasser
Abwasser, das in Betrieben bei der Produktion anfällt, kann je nach Verschmutzungsgrad mit diversen Schadstoffen erheblich belastet sein. Damit dieses nicht via Kanalisation in den Gewässer landet oder für die ARA schädlich ist, müssen Betriebe verschmutztes Industrieabwasser gemäss Stand der Technik vorbehandeln, bevor es in die Kanalisation eingeleitet wird.
Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
Ausserhalb des Bereiches der öffentlichen Kanalisation muss das Abwasser von Einzelliegenschaften oder von Häusergruppen vor Ort gemäss Stand der Technik gereinigt werden, wo ein Anschluss an die Kanalisation nicht zweckmässig oder nicht zumutbar ist. Dazu dient eine Vielzahl verschiedener Systeme von Kleinkläranlagen (KLARA).
Weitergehende Informationen und Hinweise zu den entsprechenden Bauvorschriften sowie zum Bewilligungsverfahren für eine KLARA finden Sie unter dem nachstehenden Link.
Muster-Abwasserreglement
Die Gemeinden im Kanton Zug sind verpflichtet, ihre Abwasserentsorgung zu regeln. Hierfür erlässt die Gemeinde ein Abwasserreglement. Zur Unterstützung der Gemeinden hat das Amt für Umwelt im Jahr 2021 ein neues Muster-Abwasserreglement erarbeitet. Es beinhaltet ein neues Gebührenmodell, das der heutigen Forderungen nach Verursachergerechtigkeit und dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip entspricht.
Das Reglement enthält die Rechte und Pflichten der Gemeinde und von Privaten. Es gibt unter anderem Aufschluss über die Art der Ableitung der Abwässer, das Erstellen der Abwasseranlagen, das Bewilligungsverfahren, den Betrieb und Unterhalt sowie über die Finanzierung. Das Reglement wird vom Gemeinderat erarbeitet und dem Souverän zum Beschluss vorgelegt.
Die hierzu erarbeiteten Dokumente können hier nachstehend heruntergeladen werden.
Team
Bruno Mathis
Stellvertretender Amtsleiter / Abteilungsleiter
6300 Zug
Volker Lützenkirchen
Projektleiter
6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Termine nach Vereinbarung