Umweltschutz auf Baustellen
Auf Baustellen müssen Massnahmen zu Gewässer- und Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz und Umgang mit Bauabfällen berücksichtigt werden.
Checkliste Umweltschutz beim Bauen
Diese Checkliste gibt einen Überblick zu geltenden Vorschriften und stellt Merkblätter und Auflagen bereit, die beachtet werden müssen bei der Realisierung des Vorhabens. Sie dient Bauherrschaften, Planern und Bewilligungsbehörden.
Baustellenentwässerung
Abwasser von Baustellen kann bei unsachgemässer Entwässerung oberirdische Gewässer oder das Grundwasser verschmutzen. Hier erfahren Sie, wie Baustellenabwasser vor der Einleitung in ein Gewässer vorbehandelt werden kann und welche Kontrollen vor und während der Bauphase nötig sind.
Die Baustellenentwässerung ist vor Inbetriebnahme vom zuständigen Bauamt zu kontrollieren. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme durch die Bauherrschaft mit der zuständigen Gemeinde. Während der Bauphase sind durch das zuständige Bauamt oder durch das beauftragte Kontrollorgan periodische Kontrollen durchzuführen.
Das interkantonale Merkblatt «Baustellen» gibt eine Übersicht zum Gewässerschutz auf Baustellen mit herkömmlich belasteten Baustellenabwässern und empfiehlt deren Behandlung und Entsorgung in Abhängigkeit der Standortverhältnisse. Des Weiteren beschreibt es den Stand der Technik für die Vorbehandlung der Baustellenabwässer und die Lagerung sowie den Umschlag mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne einer praktischen Anleitung. Das Merkblatt richtet sich an Bauherren, Planer, Bauunternehmungen und Behördenvertreter. Zusätzlich zum Merkblatt steht ein Musterentwässerungskonzept sowie Musterauflagen zur Verfügung.
Umweltkontrollen auf Baustellen
Die Gemeinden kontrollieren, dass die Gesetze auf Baustellen zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Hierbei werden sie unterstützt und beraten vom Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat (ZUBI).
Umweltbaubegleitung
Die Bewilligungsbehörde verlangt bei Bauvorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen eine Umweltbaubegleitung. Diese unterstützt die umweltrechtskonforme Projektplanung und Realisierung. Das Amt für Umwelt stellt verschiedene Arbeitsgrundlagen und -hilfen zur Verfügung.
Nachhaltigkeit beim Bauen – Recyclingbaustoffe
Die konsequente Trennung und die professionelle Aufbereitung von Bauabfällen sind wichtige Voraussetzungen, um hochwertige Recyclingbaustoffe herstellen zu können. Werden diese anstelle von Baustoffen aus Primärmaterial eingesetzt, kann Energie eingespart und Deponieraum geschont werden. Ein geschlossener Stoffkreislauf wird möglich.
Wichtig ist, dass bereits bei der Ausschreibung der Bauarbeiten Recyclingbaustoffe verlangt werden.
Korrosionsschutz
Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien unterliegen der Meldepflicht, sofern die zu sanierende Fläche grösser als 50 m2 ist. Die gesetzlichen Anforderungen des Umweltschutzes gelten jedoch auch für kleinere Flächen.
Kontakt
Amt für Umwelt
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