Führung, Ziele, rechtliche Grundlagen
Mittels Programmvereinbarung mit dem Bund legen die Kantone jeweils die Kompetenzen, Inhalte und Ziele aufgrund rechtlicher Grundlagen fest.
Führung
Bund
Der Bund legt die strategische Ausrichtung des ÖREB-Katasters fest. Er bestimmt die minimalen Anforderungen an den Kataster bezüglich Organisation, Verwaltung, Harmonisierung, Datenqualität, Methoden und Abläufe. Die Oberaufsicht über den ÖREB-Kataster hat er dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo übertragen. Konkret ist der Bereich Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion für diese Aufgabe zuständig.
Kantone
Die Kantone regeln die Organisation für die Führung des Katasters und bestimmen die verantwortlichen Organe.
Die sogenannte katasterverantwortliche Stelle im Kanton erhält die in die ÖREB-Kataster aufzunehmenden Daten von den zuständigen Stellen. Sie verwaltet diese Daten und stellt sie via kantonales ÖREB-Geoportal der Öffentlichkeit zur Verfügung. Bei der katasterverantwortlichen Stelle handelt es sich um das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG).
Ziele
Wer in der Schweiz als Grundeigentümer Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Es gilt Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend.
Mit dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden diese ÖREB-Informationen für alle einfach zugänglich gemacht. Davon profitieren sowohl Grundstückbesitzer, als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen.
Rechtliche Grundlagen
Der Auftrag für den Aufbau und Betrieb des ÖREB-Katasters ist durch die Gesetze und Verordnungen auf Bundesstufe geregelt und mit diesbezüglichen Bestimmungen im kantonalen Geoinformationsrecht ergänzt worden.
Der Aufbau und Betrieb des Katasters ist mittels einer Programmvereinbarung mit dem Bund geregelt.
Kontakt
Vermessung
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00