Entscheide des Verwaltungsgerichts Zug
Um eine nachvollziehbare und transparente Justiz zu gewährleisten, veröffentlicht das Verwaltungsgericht des Kantons Zug seine Entscheide in zwei verschiedenen Varianten.
Aktuelle Entscheide
Hier publiziert das Verwaltungsgericht Urteile von grossem öffentlichem Interesse in anonymisierter Form. Sie erscheinen in der Regel wenige Tage nach Versand und nicht wie in der öffentlichen Entscheiddatenbank rund fünf Wochen nach Zustellung an die Parteien. Die nachstehend veröffentlichten aktuellen Entscheide sind im Zeitpunkt der Publikation daher meistens noch nicht rechtskräftig.
Entscheiddatenbank des Verwaltungsgerichts Zug
Das Verwaltungsgericht veröffentlicht die seit dem 1. Januar 2020 gefällten Endentscheide systematisch in einer Datenbank. Mit Blick auf den verfassungsmässigen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Justizöffentlichkeit (Art. 30 Abs. 3 BV) macht sie die richterlichen Erkenntnisse transparent und erlaubt ihre Nachvollziehbarkeit. Die Entscheide werden vor der Veröffentlichung anonymisiert.
Die Entscheide werden in der Regel nach Eintritt der Rechtskraft aufgeschaltet, meist rund fünf Wochen nach Zustellung an die Parteien. Die Veröffentlichung von Entscheiden, die ans Bundesgericht weitergezogen werden, erfolgt nach Kenntnisnahme des Weiterzugs. Hat das Bundesgericht geurteilt, wird auch dies in der Datenbank sichtbar gemacht.
In einzelnen Fällen werden so genannte Zwischenentscheide veröffentlicht, so vor allem im Vergaberecht. Zwischenentscheide sind Entscheide, die das Verfahren noch nicht abschliessen.
Die Datenbank erlaubt eine Suche anhand folgender Kriterien: Fallnummer, Rechtsgebiet, Schlüsselwörter, Normen, Urteils- und Publikationsdatum. Auch kombinierte Suchläufe sind möglich. Entscheide von grundsätzlichem Charakter sind als Leitentscheide ausgewiesen und lassen sich gesondert abrufen.
Kontakt
Verwaltungsgericht
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.