Anwaltsprüfung im Kanton Zug
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Anwaltsprüfung im Kanton Zug.
Zulassung zur Anwaltsprüfung
Um zur Zuger Anwaltsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie gewisse persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen.
Zunächst benötigen Sie ein abgeschlossenes juristisches Studium bzw. konkret einen Bachelorabschluss im Schweizer Recht (vgl. BGE 146 II 309) sowie einen universitären Masterabschluss (Abschluss eines «konsekutiven» Masterstudiengangs). Masterabschlüsse von Fachhochschulen sowie Nachdiplomstudiengängen oder Weiterbildungen («nicht-konsekutive» Masterstudiengänge wie «LL.M.» oder «MAS») genügen nicht. Absolventinnen und Absolventen «gemischter» Masterstudiengänge wie z.B. «Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften (MLE)» (Hochschule St. Gallen) oder «M A Business and Law» (Universität Bern) werden zur Anwaltsprüfung zugelassen, wenn sie überwiegend juristische Fächer (mehr als 50 % der Credits) belegt haben.
Weiter müssen Sie ein Praktikum von mindestens einem Jahr in der Schweiz absolviert haben, davon 6 Monate im Kanton Zug. 6 Monate des Praktikums sind unter der Aufsicht einer in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes oder in der Rechtspflege zu absolvieren. Im Übrigen genügt die Aufsicht einer Person mit Anwaltspatent.
In persönlicher Hinsicht müssen Sie handlungsfähig sein und es dürfen weder strafrechtliche Verurteilungen wegen Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind, noch Verlustscheine gegen Sie vorliegen.
Sie dürfen zudem weder im Kanton Zug noch in einem anderen Kanton bei der Anwaltsprüfung definitiv abgewiesen worden sein.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie ein Gesuch um Zulassung zur Anwaltsprüfung stellen. Das Gesuch ist spätestens 4 Monate vor dem geplanten Prüfungstermin schriftlich zusammen mit den erforderlichen Bescheinigungen an die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Zug, c/o Obergerichtskanzlei Zug, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug, zu richten.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Bachelor- und Masterdiplom samt Notenblättern
- Praktikumsbestätigungen bzw. Arbeitszeugnisse für die absolvierten Praktika mit präzisen Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Arbeitspensum und zur Art der Tätigkeit
- Lebenslauf
- Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Strafregisterauszug des Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsstaates sowie des Heimatstaates (nicht älter als 3 Monate)
- Betreibungsregisterauszug mit Angaben zu den letzten 2 Jahren
- Nachweis über die Einzahlung des Kostenvorschusses von
CHF 2'000.00 an die Gerichtskasse (§ 26 Abs. 1 lit. a KoV OG; Konto 60-4726-4 / IBAN CH39 0900 0000 6000 4726 4, Obergericht Kanton Zug, Gerichte, 6300 Zug) - Erklärung, wonach Sie bisher auch ausserkantonal nicht endgültig abgewiesen wurden.
Sind Ihre Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllt, so wird Ihnen mit schriftlicher Verfügung die Zulassung zur Anwaltsprüfung erteilt. Die Zulassung ist in der Regel für 3 Jahre gültig.
Prüfungstermine
Pro Jahr werden für die schriftlichen Prüfungen 4 Termine mit je 12 Plätzen, d.h. je 6 Plätze am Morgen und 6 Plätze am Nachmittag, für Neuanmeldungen angeboten. Für Repetentinnen und Repetenten stehen jeweils genügend Plätze zur Verfügung. Je nach Verfügbarkeit der Prüfungsräumlichkeiten bleiben Änderungen vorbehalten.
In der Regel werden die schriftlichen Prüfungen in den Monaten Februar, Mai, August und November, die mündlichen Prüfungen jeweils ca. 3 Monate später durchgeführt. Die Anwaltsprüfungskommission legt die Prüfungstermine jeweils im September des Vorjahres fest und publiziert diese im Internet.
Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist in der Regel frühestens nach 3 und spätestens nach 6 Monaten zulässig. Längere Fristen werden nur ausnahmsweise und in aller Regel ausschliesslich aus medizinischen Gründen gewährt.
Anmeldung zu einem konkreten Prüfungstermin
Sobald Sie den Beschluss über die Zulassung zur Anwaltsprüfung erhalten haben, können Sie sich für Ihren Wunschtermin anmelden. Die Anmeldung hat telefonisch beim Sekretariat der Anwaltsprüfungskommission zu erfolgen (Tel. 041 723 62 24; jeweils nachmittags von Dienstag bis Freitag). Eine Anmeldung ist – freie Plätze vorausgesetzt – bis spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin möglich. Die Anmeldung ist definitiv. Eine Terminverschiebung wird auf schriftliches Gesuch hin nur ausnahmsweise und in stichhaltig begründeten Fällen bewilligt.
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung erfolgt ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin unter Bekanntgabe der Referentinnen und Referenten. Im Übrigen kann die Zusammensetzung der Anwaltsprüfungskommission dem Staatskalender des Kantons Zug, dem Rechenschaftsbericht des Obergerichts Zug sowie der Internetseite der Anwaltsprüfungskommission entnommen werden.
Gebühren
Es werden folgende Gebühren erhoben:
Anwaltsprüfung inkl. Berukundungsprüfung |
CHF 2'000.00 |
Beurkundungsprüfung (ohne Wiederholungen) |
CHF 1'000.00 |
Wiederholung der schriftlichen Prüfung pro Fach |
CHF 500.00 |
Wiederholung der mündlichen Prüfung pro Sitzung |
CHF 500.00 |
Downloads
Weitere Informationen zum Inhalt der Prüfungen sowie die relevanten Gesetze entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Anwaltsprüfung sowie der separaten Liste der prüfungsrelevanten kantonalen Erlasse.
Sammlung alter Prüfungsaufgaben
Zur Vorbereitung auf die Prüfung stellen wir Ihnen nachfolgend eine Sammlung alter Prüfungen zum Download bereit.
Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung
Bei den nachfolgend verlinkten Organisationen erhalten Sie zudem Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung. Sie ermöglichen zudem den Austausch mit anderen Prüfungskandidatinnen und -kandidaten.
Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ausserkantonalem Patent
Wenn Sie das Anwaltspatent bereits in einem anderen Kanton erworben haben, können Sie sich zusätzlich zur öffentlichen Beurkundung im Kanton Zug ermächtigen lassen. Dazu müssen Sie die Beurkundungsprüfung absolvieren. Hinsichtlich der Organisation und des Ablaufs gilt für die Beurkundungsprüfung grundsätzlich dasselbe wie für die Anwaltsprüfung.
Ihrem Gesuch um Zulassung zur Beurkundungsprüfung legen Sie bitte zusätzlich eine Bescheinigung über den Erwerb des Anwaltspatentes sowie eine Bestätigung über das Gegenrecht Ihres Patentkantons im Sinne von § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen vom 3. Juni 1946 bei.
Die schriftliche Prüfung besteht aus der Erstellung öffentlicher Urkunden samt Beantwortung von Ergänzungsfragen. Die mündliche Prüfung umfasst Beurkundungsrecht, Zivilrecht (Bundesrecht und zugerisches Recht) sowie die Grundzüge des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, der kantonalen Behördenorganisation und des Verwaltungsrechts.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte § 13-16 der Anwaltsprüfungsverordnung.