Rechtsmittel – wenn das Gericht nicht wie gewünscht entschieden hat
Entscheide der Staatsanwaltschaft und des Strafgerichts können dem Obergericht des Kantons Zug zur Überprüfung vorgelegt werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Möglichkeiten, die Ihnen bei einem für Sie ungünstigen Entscheid offenstehen.
Allgemeine Informationen
Die Strafprozessordnung (StPO) sieht verschiedene rechtliche Mittel vor, mit denen betroffene Personen gegen strafrechtliche Entscheide der ersten kantonalen Instanz vorgehen können (sog. Rechtsmittel).
Welches Rechtsmittel im konkreten Einzelfall das richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Von juristischen Laien wird nicht erwartet, dass sie von sich aus wissen, welches Rechtsmittel sie zu ergreifen haben. Deshalb enthält jeder anfechtbare Entscheid eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, welches Rechtsmittel gegen den Entscheid ergriffen werden kann, innert welcher Frist dies zu erfolgen hat und an wen das Rechtsmittel zu richten ist. Die Rechtsmittelbelehrung befindet sich in der Regel am Ende des Entscheids.
Nachfolgend werden die verschiedenen Rechtsmittel vorgestellt.
Berufung
Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile des Strafgerichts. Das heisst konkret: Wird beispielsweise ein Beschuldigter vom Strafgericht schuldig gesprochen (oder freigesprochen), so kann dieser Entscheid mit Berufung angefochten werden.
Beschwerde
Die strafrechtliche Beschwerde richtet sich gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Übertretungsstrafbehörden sowie gegen Verfügungen, Beschlüsse und Verfahrenshandlungen der erstinstanzlichen Gerichte (ausgenommen verfahrensleitende Entscheide) sowie gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts, wenn dies in der StPO so vorgesehen ist.
In der Praxis wird die strafrechtliche Beschwerde häufig ergriffen, wenn eine geschädigte Person nicht akzeptieren will, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung nicht an die Hand nimmt oder sie einstellt.
Revision
Mit einer Revision kann in einigen besonderen Konstellationen ein Entscheid angefochten werden, der eigentlich bereits rechtskräftig, d. h. definitiv geworden ist.
Weiterzug ans Bundesgericht
Auch die Entscheide des Obergerichts können noch einmal unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden. Dazu dient die Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.
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