Revision im Strafverfahren
Die Revision ist ein besonderes Rechtsmittel, das nur relativ selten zum Zuge kommt. Sie ist das einzige Rechtsmittel, das es erlaubt, bereits rechtskräftig gewordene Entscheide nachträglich doch noch abzuändern.
Revisionsgründe
Da ein bereits rechtskräftiger Entscheid nur in Ausnahmefällen nachträglich doch noch abgeändert werden soll, sind die Gründe, weshalb eine Revision verlangt werden kann, sehr eng gefasst. Eine Partei kann die Revision des rechtskräftigen Entscheids nur dann verlangen, wenn:
- neue, vor dem Entscheid eingetretene Tatsachen oder neue Beweismittel vorliegen, die geeignet sind, einen Freispruch, eine wesentlich mildere oder wesentlich strengere Bestrafung der verurteilten Person oder eine Verurteilung der freigesprochenen Person herbeizuführen;
- der Entscheid mit einem späteren Strafentscheid, der den gleichen Sachverhalt betrifft, in unverträglichem Widerspruch steht;
- sich erweist, dass durch eine strafbare Handlung auf das Ergebnis des Verfahrens eingewirkt worden ist (eine Verurteilung ist nicht erforderlich);
- der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem endgültigen Entscheid eine Verletzung der EMRK oder der Protokolle dazu festgestellt hat, eine Entschädigung nicht geeignet ist, die Folgen der Verletzung auszugleichen und die Revision notwendig ist, um die Verletzung zu beseitigen.
Verfahren
Das Revisionsverfahren wird mit einem entsprechenden Gesuch an das Obergericht eingeleitet. Das Gesuch muss schriftlich und begründet gestellt werden. Die Gründe, weshalb um Revision ersucht wird, sind genau anzugeben und zu belegen.
Daraufhin nimmt das Obergericht zunächst in einem schriftlichen Verfahren eine vorläufige Prüfung des Revisionsgesuchs vor. Ist das Gesuch offensichtlich unzulässig oder unbegründet, oder wurde es mit den gleichen Vorbringen schon früher gestellt und abgelehnt, so tritt das Obergericht nicht darauf ein. Anderenfalls lädt es die anderen Parteien und die Vorinstanz zur schriftlichen Stellungnahme ein und fällt daraufhin seinen Entscheid über den Grundsatz der Revision, also ob der ursprüngliche Entscheid tatsächlich zu korrigieren ist oder nicht.
Heisst das Obergericht das Revisionsgesuch gut, hebt es den ursprünglichen Entscheid auf. Gleichzeitig muss es sich entscheiden, ob es direkt selbst neu entscheiden kann oder ob es die Sache an das Strafgericht oder sogar an die Staatsanwaltschaft zurückweist.
Wird der Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, muss diese entscheiden, ob sie eine neue Anklage erheben, einen Strafbefehl erlassen oder das Verfahren einstellen will. Geht der Fall zurück ans Strafgericht, so nimmt dieses allenfalls notwendige neue Beweise ab und fällt nach einer Hauptverhandlung ein neues Urteil.
Kosten
Wird Ihr Revisionsgesuch abgelehnt, fällt eine Entscheidgebühr von 200 bis 5000 Franken an. Hinzu kommen allfällige Auslagen des Gerichts.
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