Einleitung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens
Sie haben einen Entscheid einer kantonalen — oder in bestimmten Fällen einer gemeindlichen — Behörde erhalten, mit welchem Sie nicht einverstanden sind und den Sie gerichtlich beurteilt haben wollen? Hier finden Sie die Informationen zur Einreichung einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht.
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht befasst sich mit Streitigkeiten des Verwaltungsrechts, worunter etwa das Bau- und Planungsrecht, das Steuerrecht, das Migrationsrecht, das öffentliche Personalrecht, der Strafvollzug oder die Sozialhilfe fallen. Es ist zuständig im gesamten Bereich des Sozialversicherungsrechts, des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes sowie bei Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsrechts.
Für Zivil- und Strafrechtsfälle sind das Obergericht, das Kantonsgericht und das Strafgericht zuständig.
Ob das Verwaltungsgericht die richtige Rechtsmittelinstanz ist, sehen Sie i.d.R. ganz am Schluss des Entscheids, den Sie erhalten haben. Ausserdem können Sie es auch hier erfahren.
Voraussetzungen zur Beschwerdeführung
Damit Sie eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie hier nachlesen.
Rechtsmittelfrist
Ein Entscheid einer kantonalen oder gemeindlichen Behörde ist nur während einer beschränkten Zeit anfechtbar. Hier erfahren Sie, was eine Rechtsmittelfrist ist und wie sie gewahrt wird.
Anforderungen an eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde
Wenn Sie eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen wollen, hat diese einigen formellen Anforderungen zu genügen. Welches diese Anforderungen sind, erfahren Sie hier.
Elektronische Eingaben
Eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht kann unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch übermittelt werden. Wie das möglich ist, ist hier beschrieben.
Gerichtskosten
Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kann mit Kosten verbunden sein. Wann dies der Fall ist und wie die Kosten bemessen werden, ist hier nachzulesen.
Kinder und Jugendliche im Verwaltungsgerichtsprozess
Kinder und Jugendliche können in gerichtlichen Verfahren Partei oder Verfahrensbeteiligte sein und somit auch ihre Meinung zur Sache äussern. Hier geht es zu unserer Info-Seite für Kinder und Jugendliche.
Kontakt
Verwaltungsgericht
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.