Kinder und Jugendliche im Verwaltungsgerichts-prozess
In der Schweiz schützen viele Gesetze die Rechte von euch Kindern. Das bekannteste Gesetz ist die UN-Kinderrechtskonvention.
Ihr könnt diese Rechte vor einem Gericht geltend machen.
Wenn ihr an einem Prozess beteiligt seid, müssen die Gerichte auf eure Rechte als Kinder achten.
Dürfen Kinder vor Gericht gehen?
Wenn im Gesetz das Wort «Kinder» steht, sind alle Menschen unter 18 Jahren gemeint.
In den meisten Fällen werdet ihr Kinder in einem Prozess von euren Eltern vertreten. In gewissen Fällen könnt ihr aber auch alleine oder mit Hilfe einer Anwältin oder eines Anwaltes prozessieren.
Welche Rolle habe ich im Prozess vor dem Verwaltungsgericht?
Du kannst dich gegen Entscheide wehren, die dich selbst betreffen; z.B.:
- Entscheide über die Nichtpromotion in eine höhere Klasse oder Schule
- Dein Name soll geändert werden
- Deine Familie wird nicht eingebürgert
- Es geht um deine eigene Adoption
- Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die dich betreffen.
Es kann auch sein, dass die KESB etwas angeordnet hat, z.B.:
- Für dich eine Beistandschaft errichtet hat
- Entschieden hat, bei welchem Elternteil du wohnen sollst
- Oder die Besuche bei einem Elternteil geregelt hat.
Falls sich deine Eltern beim Verwaltungsgericht gegen so einen Entscheid der KESB wehren, lässt dich das Verwaltungsgericht als betroffenes Kind am Verfahren teilnehmen. Z.B. kann es dich direkt ans Gericht einladen um deine Meinung zu hören oder dir eine Vertreterin oder einen Vertreter für das Verfahren zur Seite stellen.
Wenn dir in so einer Situation etwas unklar ist, kannst du dich jeweils auch beim Gericht melden um nachzufragen.
Wie läuft der Gerichtsprozess ab?
Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht ist vor allem schriftlich:
- Das Verfahren beginnt mit einer Beschwerde.
- Die Beschwerde ist ein Brief ans Gericht, in dem man erklärt, dass man mit einem Entscheid nicht einverstanden ist. Wichtig ist, dass man darin schreibt, wie der Entscheid geändert werden soll und warum.
- Das Verwaltungsgericht kontaktiert die Behörde, die entschieden hat. Diese muss dann ihre Meinung zur Beschwerde schreiben und dem Gericht alle wichtigen Unterlagen geben.
- Wenn es nötig ist, lässt einer der Richter oder Richterinnen die Beteiligten ans Gericht kommen und stellt ihnen Fragen. Auf diese Weise kann die Richterin oder der Richter auch Kinder anhören.
- Eine Gerichtsverhandlung mit Zuschauern, wie man sie oft in den Filmen sieht, gibt es bei uns nur selten. Wenn dies der Fall ist, dann geschieht dies eigentlich nur auf Wunsch der Parteien.
- Haben sich die Richterinnen und Richter eine Meinung gebildet, wird der Entscheid geschrieben.
- Der Entscheid wird mit der Post allen beteiligten Personen geschickt, also auch dir oder deiner Kindesvertretung.
Brauche ich einen Anwalt?
Können dich deine Eltern im Prozess nicht unterstützen, gibt es die Möglichkeit, einen Anwalt oder eine Anwältin zu beauftragen, um dir zu helfen. Allenfalls kann vom Gericht auch eine Vertreterin oder Vertreter für dich eingesetzt werden. Das muss dann nicht zwingend eine Anwältin oder ein Anwalt sein. Das kommt z.B. vor in Verfahren, in denen die KESB etwas verfügt hat, weil es dort oft hauptsächlich um Aspekte geht, die nicht rechtlicher Natur sind.
Alles klar?
Es ist uns bewusst, dass ein Gerichtsverfahren etwas sehr Ungewohntes ist und kompliziert sein kann.
Hast du Fragen? Bist du mit einem Entscheid, der dich betrifft, nicht einverstanden? Weisst du nicht, wie du vorgehen sollst?
Melde dich bei uns. Du kannst uns anrufen (041 728 52 70) oder schreiben, z.B. auf unsere E-Mailadresse info.vg@zg.ch. Wir helfen dir gerne, deine Rechte geltend zu machen.
Kontakt
Verwaltungsgericht
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