Nach Urteilsfällung durch das Verwaltungsgericht
Hier können Sie sich informieren, wie Sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts, mit welchem Sie nicht einverstanden sind, anfechten können und was nach Zustellung des Urteils im Weiteren geschieht.
Beschwerde an das Bundesgericht
Wenn Sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts erhalten haben, mit welchem Sie nicht einverstanden sind, erfahren Sie hier, wie Sie dieses am Bundesgericht anfechten können.
Rückzahlung Kostenvorschuss bei (teilweisem) Obsiegen
Lautet der Urteilsspruch auf Gutheissung oder teilweise Gutheissung Ihrer Beschwerde, erhalten Sie grundsätzlich den von Ihnen geleisteten Kostenvorschuss (oder einen Teil davon) zurück. Wie dies funktioniert, erklären wir Ihnen hier.
Parteientschädigung
Hier erfahren Sie, wer Anspruch auf eine Parteientschädigung hat und wie diese bemessen wird.
Rechtskraftbescheinigung
Wenn Sie eine Rechtskraftbescheinigung oder eine Bestätigung, dass gegen einen Entscheid einer Vorinstanz kein Rechtsmittel eingegangen ist, benötigen, erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen.
Kontakt
Verwaltungsgericht
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.