Vollzugs- und Bewährungsdienst
Der Vollzugs- und Bewährungsdienst vollzieht gerichtlich angeordnete Strafen und Massnahmen und führt Bewährungshilfen und Weisungen durch. Im Zentrum steht die Verminderung von Rückfällen. Damit tragen wir zur öffentlichen Sicherheit und zum Opferschutz bei.
Electronic Monitoring
Beim Electronic Monitoring (EM) wird eine (Ersatz-)Freiheitsstrafe von 20 Tagen bis maximal 12 Monaten in Form eines Hausarrests vollzogen. Die verurteilte Person trägt eine elektronische Fussfessel und darf den Wohnort nur zu vorgängig festgelegten Zeiten verlassen. Im Kanton Zug erfolgt die Überwachung des EM durch das Wohnheim Lindenfeld in Emmen.
Halbgefangenschaft
Eine Halbgefangenschaft (HG) ist für (Ersatz-)Freiheitsstrafen bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten möglich. Dabei geht die verurteilte Person tagsüber ihrer gewohnten Arbeit oder Ausbildung nach und verbringt ihre Freizeit – in der Regel die Abende, Nächte, Wochenenden und Feiertage – in der Vollzugseinrichtung.
Vollzugskostenbeteiligung
Das Gesetz verlangt, dass sich eine erwerbstätige Person sowohl bei der Halbgefangenschaft (HG) als auch beim Electronic Monitoring (EM) in angemessener Weise an den Vollzugskosten beteiligt. Die Höhe dieser Beteiligung liegt bei 35 Franken pro Vollzugstag. Bei ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen kann diese Kostenbeteiligung ganz oder teilweise erlassen werden.
Gemeinnützige Arbeit
Bei der gemeinnützigen Arbeit (GA) verbüsst die verurteilte Person in ihrer Freizeit Bussen, Geldstrafen und Freiheitsstrafen (keine Ersatzfreiheitsstrafen) bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten mittels unentgeltlicher Arbeitseinsätze zugunsten sozialer Einrichtungen. Der Vollzugs- und Bewährungsdienst weist der verurteilten Person die Arbeit zu. 4 Stunden GA entsprechen 1 Tag Freiheitsstrafe, 1 Tagessatz Geldstrafe oder 1 Tag Bussenvollzug.
Opferinformation
Gemäss Art. 92a des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) können Personen, die durch eine Straftat unmittelbar in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden, Informationen zum Straf- und Massnahmenvollzug der verurteilten Person verlangen.
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00