Rechtsgrundlagen
Denkmalschutz und Archäologie sind öffentliche Aufgaben. Sie liegen weitgehend in der Kompetenz der Kantone. Grundlegend für die Arbeit sind nationale und internationale Gesetze.
Informationen
Im Kanton Zug ist das Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz die gesetzliche Grundlage. Massgebend sind aber auch internationale Konventionen, welche die Schweiz ratifiziert hat. Dazu zählen das Übereinkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa (Granada-Konvention), das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (Malta-Konvention) und das Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.
Nationale Rechtsgrundlagen
Internationale Rechtsgrundlagen
Kontakt
Amt für Denkmalpflege und Archäologie
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 14:00 - 17:00