Spartenübergreifendes
Hierbei fördern wir spartenübergreifende Projekte von Vereinen, Institutionen und Gruppen sowie von Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern oder Kulturprogramme von Zuger Einwohnergemeinden.
Unterstützt werden können
- spartenübergreifende Projekte von Vereinen, Institutionen oder Gruppen, die im Kanton Zug aktiv sind
- spartenübergreifende Projekte von Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zug haben oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre im Kanton gelebt haben
- ausserkantonal stattfindende Veranstaltungen oder Projekte, sofern
- sie einen evidenten Zuger Bezug aufweisen
- sie unter professioneller Projektleitung stehen
- sich der Veranstaltungs- oder Produktionsort massgeblich finanziell daran beteiligt
- Kulturprogramme von Zuger Einwohnergemeinden, unter der Voraussetzung, dass sich die Standortgemeinden massgeblich finanziell daran beteiligen
Beurteilungskriterien
- künstlerische Qualität: Herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit
- künstlerisches Potenzial
- Leistungsausweis
- professionelle Projektplanung und Umsetzung
- kantonale Ausstrahlung und Resonanz
Gesuchsunterlagen
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Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen
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Dokumentation bisherige Tätigkeit/Leistungsausweis
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Projektbeschrieb
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Terminplan
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Budget
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Finanzierungsplan mit Angaben zur Herkunft der Mittel (Erträge aus Eintritten oder Verkäufen, Eigenleistungen, Gönnerinnen und Gönner, Sponsorinnen und Sponsoren, Stiftungen, öffentliche Hand)
Gesuch einreichen
Gesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:45