Jugendlager
Die Organisation und Durchführung von Jugend- oder Nachwuchstrainingslagern kann vom Kanton finanziell unterstützt werden. Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände sowie regionale und nationale Sportverbände.
Allgemeine Informationen
Beitragsgesuche sind vor der Durchführung einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Vorgehen
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Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Sportaktivitäten.
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Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
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Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds wird beschlossen.
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Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
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Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.
Ihre Ansprechperson
Marisa Müller
Sachbearbeiterin
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
+41 41 594 22 94