Die Organisation und Durchführung von Jugend- oder Nachwuchstrainingslagern kann vom Kanton finanziell unterstützt werden. Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände sowie regionale und nationale Sportverbände.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien

    Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Sportaktivitäten.
     

    Verordnung über den Sportfonds
    Richtlinien Sportaktivitäten

  2. Antrag

    Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
     

    Registrierung
    Online-Gesuchsportal
    Erklärvideo

  3. Beschluss

    Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds wird beschlossen.

  4. Mitteilung

    Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.

  5. Auszahlung

    Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.