Flankierende Massnahmen (FlaM)
Für die Ausübung einer Tätigkeit in der Schweiz muss der orts- und branchenübliche Lohn bezahlt werden unabhängig wo, der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Information
Mit verschiedenen Massnahmen wird die Öffnung des Arbeitsmarkts gegenüber der EU/EFTA seit 2004 begleitet:
- Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Mitarbeiter in die Schweiz für einen Auftrag senden, müssen den orts- und branchenüblichen Lohn bezahlen (Vermeidung des Lohndumpings).
- Ausländischen Arbeitgeber können bei schweren Verstössen gesperrt werden.
- Es werden vom Kanton und von den paritätischen Kommissionen Kontrollen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durchgeführt.