25.04.2024, Information
Verfallsanzeigen von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
Ab 2. Mai 2024 Versand durch das Staatssekretariat für Migration
Ab 2. Mai 2024 erhalten im Kanton Zug wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung ca. 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ihrer Bewilligung vom Staatssekretariat für Migration per Post individuelle Verfallsanzeigen. Um die Verlängerung der Bewilligung bzw. der Kontrollfrist zu beantragen, sind diese spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung oder der Kontrollfrist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet dem Amt für Migration zuzustellen.
Um die Niederlassungsbewilligung zu beantragen, sind nach wie vor die Formulare N und NV zu verwenden.