22.09.2024, Medienmitteilung
Abstimmungsergebnis Transparenz-Initiative und Gegenvorschlag
Die Zuger Stimmbevölkerung hat den Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative angenommen.
Die Zuger Stimmbevölkerung hat den Gegenvorschlag des Kantons- und Regierungsrats zur Verfassungsinitiative für die Offenlegung der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative) angenommen. Die Verfassungsinitiative hat sie abgelehnt.
Durch die Annahme des Gegenvorschlags wird die Kantonsverfassung um die Grundsätze der Gewährleistung von Transparenz in der Politik ergänzt. Die Finanzierung von politischen Parteien, die Finanzierung von bedeutenden Kampagnen im Hinblick auf kantonale Wahlen und Abstimmungen sowie die Interessenbindungen von in kantonale Ämter gewählten Personen müssen künftig offengelegt werden. Die detaillierte Ausgestaltung und die jeweiligen Voraussetzungen wird der Kantonsrat in einem Gesetz erlassen.
Der Regierungsrat freut sich über das heutige Abstimmungsergebnis. Der Entscheid der Bevölkerung zeigt, dass ein ausgewogener Gegenvorschlag erarbeitet wurde, der das gesteigerte Bedürfnis nach Transparenz ernst nimmt und massvoll umsetzt. Es braucht Transparenzregeln in der Politik, auch im Kanton Zug. Schliesslich wurden auch in anderen Kantonen und auf Stufe Bund solche Regeln bereits eingeführt. Allerdings sollten nur die zentralen Elemente in einer Verfassung festgelegt werden. Details gehören in ein Gesetz. Dieser Ansicht ist erfreulicherweise auch die Zuger Stimmbevölkerung. Die von der Bevölkerung gewünschten Änderungen werden von Kantons- und Regierungsrat nun zeitnah umgesetzt.
Kontakt
Andreas Hostettler
Statthalter, Direktion des Innern Direktion des Innern
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