Revision der Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, den Entwurf der Änderung der Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen vom 15. März 2011 (BGS 841.712) in die Vernehmlassung zu schicken. Adressatinnen und Adressaten gemäss beiliegendem Verzeichnis sind eingeladen, bis am Montag, 19. Oktober 2020 Stellung zu nehmen.

Kontakt

Gesundheitsdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Gesundheitsdirektion
Neugasse 2, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 35 10