Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. Mai 2024 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, bis am 5. Juli 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen Stellung zu nehmen.

Gerne äussern wir uns wie folgt:

1. Wir sind mit dem Umsetzungsvorschlag einverstanden, wonach die Auszahlung einmal jährlich erfolgen soll.

2. Generell plädieren wir für die Übernahme der gesamten Kosten durch den Bund und damit für einen Verzicht auf eine Beitrags- und/oder Mehrwertsteuererhöhung. Der Mehraufwand des Bundes sei durch Einsparungen zu finanzieren. Auf Steuererhöhungen oder Kostenverschiebungen zu Lasten der Kantone sei zu verzichten.

3. Von den unterbreiteten Finanzierungsvarianten bevorzugen wir die Variante 2A (Erhöhung der Beitragssätze um 0,5 Prozentpunkte und Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte).

Details siehe Download.

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