Opferberatung und Opferhilfe
Wir beraten Sie als Opfer und Ihre Angehörigen vertraulich und kostenlos. Ausserdem prüfen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Hilfeleistung, Entschädigung oder Genugtuung nach Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität – dies gestützt auf das Opferhilfegesetz.
Opferberatung – Anlaufstelle für Betroffene, Opfer und Angehörige
Sie mussten eine Gewalttat erleben oder waren an einem Verkehrsunfall beteiligt, der durch Drittpersonen verursacht wurde? In diesen Fällen ist eff-zett das fachzentrum Ihre erste Anlaufstelle.
eff-zett das fachzentrum ist die vom Kanton Zug beauftragte Opferberatungstelle. Für eine erste Beratung und allfällige finanzielle Soforthilfe wenden Sie sich gerne direkt unter
+41 41 725 26 50, opfer@eff-zett.ch.
eff-zett prüft auch allfällige weitere finanzielle Ansprüche und kann Sie bei einem Gesuch um längerfristige Hilfe, Genugtuung oder Entschädigung bei der kantonalen Opferhilfestelle unterstützen.
Opferhilfestelle
Als kantonale Opferhilfestelle prüfen wir weitergehende finanzielle Opferhilfeleistungen in einem schriftlichen Verfahren – dies nach Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität.
Um ein entsprechendes Gesuch zu stellen, können Sie sich gerne direkt bei der Opferberatungsstelle eff-zett melden.
Gesuch um finanzielle Leistungen nach Opferhilfegesetz
Merkblätter und Formulare für Fachpersonen
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Therapeutinnen und Therapeuten: Personen, die Opfer betreuen, finden hier relevante Informationen und Unterlagen.
Merkblatt betreffend Berichte für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Merkblatt betreffend Übernahme von Therapiekosten durch die Opferhilfe
Merkblatt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Organisationen und Rechtsgrundlagen der Opferhilfe
Unter den jeweiligen Links finden Sie weitergehende spezifische Informationen:
eff-zett Opferberatung
Opferhilfe Schweiz
Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG)
Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV)
Kantonale Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (VOHG)
Empfehlungen der Schweizerischen Opferhilfekonferenz (SVK OHG)
Kontakt
Sicherheitsdirektion
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00