Lotteriefonds und Sportfonds
Der Kanton Zug ist Mitglied der Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 67 Prozent des kantonalen Gewinnanteils fliessen in den Lotteriefonds, der gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Kanton unterstützt. Mit 33 Prozent subventioniert der Sportfonds Vereine und Verbände im Breitensport.
Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet. Zudem setzt die Ausrichtung eines Beitrags in der Regel eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch Dritte und angemessene Eigenleistungen voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.
Über die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds oder dem Sportfonds bis zu 10 000 Franken beziehungsweise in bestimmten Fällen bis zu 20 000 Franken entscheidet die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Über höhere Beiträge befindet der Regierungsrat.
Ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder Sportfonds kann jederzeit über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Fixe Einreichungsfristen gelten für Jahresbeiträge an Sportvereine und für bestimmte Beiträge im Bereich Kulturförderung.
News
04.09.2024
MEDIENMITTEILUNG
Tag der offenen Grabung im Chamer Äbnetwald
Im vergangenen Jahr wurden bei den Rettungsgrabungen im Kiesabbaugebiet Äbnetwald bei Cham-Oberwil überraschend die Überreste eines grossen römischen Gebäudes entdeckt. Am Samstag, 14. September 20...
26.08.2024
MEDIENMITTEILUNG
Denkmaltage 2024
Am 7. und 8. September 2024 finden die Denkmaltage im Zeichen der Vernetzung statt.
13.08.2024
MEDIENMITTEILUNG
Zwischennutzung für den Asyl- und Flüchtlingsbereich in Menzingen
Im ehemaligen Pflegeheim der Schwestern vom Heiligen Kreuz, Maria vom Berg, entstehen 100 Unterkunftsplätze für den Asyl- und Flüchtlingsbereich.