Hochspannungsanlagen
Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Trafostationen und Bahnleitungen erzeugen elektromagnetische Felder. Die stärkste Belastung ist immer in unmittelbarer Nähe. Die Grenzwerte sind in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geregelt.
Plangenehmigungsgesuche
Bei Änderung oder Erstellung von Hochspannungsanlagen, wie Frei- und Kabelleitungen oder Trafostationen, wird eine Plangenehmigung benötigt. Das Gesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen der Bundesbehörde einzureichen. Wir prüfen in Bezug auf die Einhaltung der NISV und nehmen zuhanden der zuständigen Bundesbehörde Stellung.
Bauvorhaben bei Hochspannungsanlagen
Wir prüfen die Einhaltung der NISV und nehmen zuhanden der zuständigen Bundesbehörde Stellung.
Neue Bauzonen dürfen nur dort ausgeschieden werden, wo der Anlagengrenzwert gemäss NISV eingehalten wird oder mit planerische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden kann. Bei Frei- und Kabelleitungen sowie auch Bahnleitungen beträgt der Grenzwert 1 Mikrotesla.
Bei Bauvorhaben in der Nähe von Hochspannungsanlagen, in bereits bestehenden Bauzonen oder Umzonungen ist der Anlagengrenzwert nicht zwingend einzuhalten. Wir empfehlen der Bauherrschaft, die Einhaltung des Grenzwerts in die Planung zu integrieren und, wenn möglich auf Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) zu verzichten.
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