Verfahren Unterschutzstellung

Ein Gebäude oder eine Anlage kann einvernehmlich mit einem Vertrag oder Beschluss des Regierungsrats unter Schutz gestellt werden. Ergibt sich im Unterschutzstellungsverfahren jedoch, dass ein inventarisiertes Objekt die gesetzlichen Kriterien nicht erfüllt, wird es aus dem Inventar entlassen.

Fassadenansicht mit Tür und Fenstern, rote Holzbalken und weisser Wand

Merkblätter Unterschutzstellung und «Was ist ein Denkmal?»

Alles Wissenswerte zur Unterschutzstellung und zur Bestimmung von Denkmälern finden Sie in diesen Merkblättern.

Merkblatt Unterschutzstellung

Merkblatt «Was ist ein Denkmal?»

Kontakt

Amt für Denkmalpflege und Archäologie

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Amt für Denkmalpflege und Archäologie
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6300 Zug
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