Arbeitssicherheitssystem
Die EKAS-Richtlinie Nr. 6508 stellt sicher, dass der Betrieb seine Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnimmt, teure Ausfallstunden infolge Berufsunfalls und -krankheit reduziert werden und ein aktiver Beitrag in der Prävention geleistet wird.
Verordnung VUV
Die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gelten grundsätzlich für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Dies gilt auch für die Bestimmungen über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit. Die Betriebe müssen Spezialisten beiziehen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und für die Sicherheit erforderlich ist.
EKAS Richtlinie
Die Richtlinie 6508 (auch ASA-Richtlinie genannt, ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit») der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) konkretisiert die Beizugspflicht und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sowie des Gesundheitsschutzes. Sie verändert nicht den Geltungsbereich der VUV.
Grundsätzlich gilt die EKAS Richtlinie 6508 für alle Betriebe in der Schweiz. Die Verwaltungen und die Betriebe der öffentlichen Hand gehören auch dazu.
Betriebskontrollen
Die Einteilung der Betriebe erfolgt nach der Grösse und der potentiellen Gefährdung. Als besondere Gefährdungen gelten zum Beispiel besondere Arbeitsplatzverhältnisse, Brand- und Explosionsgefährdungen, chemische und biologische Einwirkungen oder spezielle physikalische Einwirkungen.
Unter Berücksichtigung der besonderen Gefährdungen und der Anzahl Mitarbeitenden werden die Betriebe in verschiedene Kategorien eingeteilt und müssen entsprechende Schutzmassnahmen vorsehen.
Mit dem Selbsttest für Betriebe können Sie sich informieren, wie der Stand in Ihrem Unternehmen ist.
Die ASA-Richtlinie sieht periodische Wiederholungen der internen Sicherheitsaudits vor. Zusätzlich sind wir von Amtes wegen verpflichtet, periodische Systemkontrollen durchzuführen.
Die Kontrollen beinhalten in der Regel eine Kontrolle der schriftlichen Nachweise sowie einen Betriebsrundgang mit Arbeitsplatzkontrollen. Im Anschluss daran werden allenfalls notwendige Verbesserungsmassnahmen festgelegt.
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