Bewilligung für Personentransporte
Der Bund hat die Erteilung von Bewilligungen für bestimmte Arten von Personentransporten (Personenbeförderung von geringer Bedeutung) den Kantonen übertragen. Darunter fällt z. B. die Personenbeförderung mit Hotelbussen, Firmenbussen oder Schulbussen (Art. 7 VPB vom 4. November 2009)
Gesuche
Gesuche für die Erteilung einer Bewilligung sind - einschliesslich des ausgefüllten Antragsformulars - 6 bis 8 Wochen vor Aufnahme des Fahrbetriebs an das Amt für Raum und Verkehr, Postfach, 6301 Zug, zu richten.
Ist eine Bewilligung abgelaufen, muss der Inhaber/die Inhaberin der Bewilligung rechtzeitig (6 - 8 Wochen zum Voraus) die Verlängerung beantragen. Bitte melden Sie auch Änderungen (neue Streckenführung, Wechsel beim Transportbeauftragten, Wegfall der Bewilligung, etc.) unverzüglich dem Amt für Raum und Verkehr. Eine Bewilligung wird vom Amt für Raum und Verkehr im Normalfall für 5 Jahre erteilt
Bewilligungsgesuch für Personentransporte
Kosten
Für eine Bewilligung gelten folgende Gebühren:
Grundgebühr für eine Bewilligung (für eine Linie): Fr. 500.-
Gebühr je weitere Linie: Fr. 50.-
Aufnahme des Fahrbetriebs
Der Fahrbetrieb darf erst nach Erteilung der beantragten Bewilligung aufgenommen werden. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den technischen Anforderungen und Zulassungsvorschriften entsprechen; sie sind ständig in gutem Zustand zu halten. Zudem muss die Fahrzeugführerin/der Fahrzeugführer im Besitz des erforderlichen Führerausweises sein. Der Wechsel von Fahrzeugen und andere wesentliche Änderungen sind dem Amt für Raum und Verkehr umgehend mitzuteilen.