Bewilligung für Personentransporte

Der Bund hat die Erteilung von Bewilligungen für bestimmte Arten von Personentransporten (Personenbeförderung von geringer Bedeutung) den Kantonen übertragen. Darunter fällt z. B. die Personenbeförderung mit Hotelbussen, Firmenbussen oder Schulbussen (Art. 7 VPB vom 4. November 2009)

Gesuche

Gesuche für die Erteilung einer Bewilligung sind - einschliesslich des ausgefüllten Antragsformulars - 6 bis 8 Wochen vor Aufnahme des Fahrbetriebs an das Amt für Raum und Verkehr, Postfach, 6301 Zug, zu richten.

 

Ist eine Bewilligung abgelaufen, muss der Inhaber/die Inhaberin der Bewilligung rechtzeitig (6 - 8 Wochen zum Voraus) die Verlängerung beantragen. Bitte melden Sie auch Änderungen (neue Streckenführung, Wechsel beim Transportbeauftragten, Wegfall der Bewilligung, etc.) unverzüglich dem Amt für Raum und Verkehr. Eine Bewilligung wird vom Amt für Raum und Verkehr im Normalfall für 5 Jahre erteilt

Bewilligungsgesuch für Personentransporte