30.10.2024, Medienmitteilung

Kinderzulagen steigen im Kanton Zug um 10 Prozent

Die geplante Änderung der Verordnung über die Familienzulagen im Kanton Zug ist in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden. Der Zuger Regierungsrat erhöht deshalb die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen per Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 Franken beziehungsweise 385 Franken. Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies ein Plus von über 700 Franken pro Jahr. Gleichzeitig werden die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskasse Zug von 1,6 Prozent auf 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt.

Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen und arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. Sie sind deshalb vom Entscheid des Regierungsrats nicht betroffen.

Bundesvorgaben deutlich übertroffen

Im Kanton Zug steigen die Zulagen pro Monat und Kind bis zum erfüllten 18. Altersjahr von 300 Franken auf 330 Franken, ab dem erfüllten 18. Altersjahr von 350 Franken auf 385 Franken. Diese Ansätze liegen rund 50 Prozent über den Vorgaben des Bundes, wonach die Kinderzulage mindestens 215 Franken pro Monat und Kind betragen muss, die Ausbildungszulage mindestens 268 Franken.

Wichtige Entlastung für Familien

Mit der Erhöhung setzt der Regierungsrat ein klares Signal zugunsten der Familien. Insgesamt stehen ab 2025 für die Kinderzulagen jährlich rund 20 Millionen Franken mehr zur Verfügung. Pro Haushalt macht dies für die Familien der Erwerbstätigen im Kanton Zug jedes Jahr mehrere hundert Franken aus. Sie profitieren gleichermassen, wenn sie in einem anderen Kanton wohnen, aber hier arbeiten.

Gute Nachrichten auch für die Wirtschaft

Die Finanzierung der Familienzulagen erfolgt hauptsächlich über Beiträge von Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden. Diese können ebenfalls mit einer Entlastung rechnen, soweit sie der Familienausgleichskasse Zug angeschlossen sind. Denn der Regierungsrat senkt den Beitragssatz von bisher 1,6 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme auf 1,35 Prozent ab 2025. Die Basis für diese Anpassung bildet die positive Entwicklung der Zuger Wirtschaft. So zeigt die Lohnsumme, auf der Beiträge erhoben werden, einen erfreulichen Aufwärtstrend. Und auch die Reserven der Familienausgleichskasse Zug sind inzwischen gut gefüllt. Somit kann die Zuger Wirtschaft durch die Senkung des Beitragssatzes um rund 25 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden, während die Familien gleichzeitig von einem Leistungsausbau profitieren.

Breite Akzeptanz

Die vorgesehenen Änderungen sind in der Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen worden. Stimmen, welche die neuen Ansätze als zu hoch oder zu tief kritisierten, waren klar in der Minderheit. Der Regierungsrat wird die revidierte Verordnung deshalb wie vorgesehen auf Anfang 2025 in Kraft setzen.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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