30.11.2025, Medienmitteilung

Gesetz über Standortentwicklung angenommen

Gesetz über Standortentwicklung angenommen

Die Zuger Stimmbevölkerung hat das Gesetz über Standortentwicklung (GSE) angenommen. Der Regierungsrat ist erfreut, dass damit ein flexibles und wirkungsorientiertes Förderbeitragssystem für Unternehmen geschaffen wird, um die Wettbewerbsposition des Kantons trotz veränderter internationaler Rahmenbedingungen zu sichern.

Die Zuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 das Gesetz über Standortentwicklung (GSE) angenommen. Im Zentrum der Vorlage stehen Förderbeiträge an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation. In den Jahren 2026 bis 2028 stehen dafür jährlich maximal 150 Millionen Franken zur Verfügung. Ab dem Jahr 2029 entscheidet der Kantonsrat jährlich im Rahmen des Budgets über die Mittel. Die Förderbeiträge werden aus den Netto-Mehrerträgen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr finanziert, die dem Kanton durch die OECD-Mindestbesteuerung zufliessen.

Gezielte Förderung von Nachhaltigkeit und Innovation

«Mit dem GSE schaffen wir ein Fördersystem, das gezielt messbare Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Innovation unterstützt», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler die Zustimmung zur Vorlage. Im Rahmen der Nachhaltigkeit werden Unternehmen unterstützt, die in ihrer Lieferkette die Treibhausgase deutlich senken. Gemeint sind vorgelagerte Emissionen, die bei der Herstellung und Nutzung von eingekauften Gütern und Dienstleistungen entstehen, also die sogenannten Scope 3.1-Emissionen. Nach der Annahme des Gesetzes kann nun die Basis geschaffen werden, um die indirekten CO2-Emissionen des Kantons Zug massiv zu senken. Im Bereich Innovation können Unternehmen einen Teil ihrer Personalkosten für Forschung und Entwicklung sowie zusätzliche Beiträge für Infrastrukturkosten geltend machen. Zudem sind Förderbeiträge für innovative Unternehmen vorgesehen. Rund 400 im Kanton ansässige Gesellschaften sind von der internationalen Mindeststeuer betroffen. Das GSE ermöglicht es, die drohenden Standortnachteile zu kompensieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Flexibles System mit demokratischer Kontrolle

Die Gegner der Vorlage kritisierten die Delegation von Kompetenzen an den Regierungsrat und befürchteten unnötige Subventionen an Konzerne. «Die Bevölkerung erkannte, dass ein flexibles Fördersystem notwendig ist, um auf die sich laufend ändernden internationalen Rahmenbedingungen rasch reagieren zu können», stellt Finanzdirektor Heinz Tännler klar. Nur durch die Kombination von gesetzlichen Grundprinzipien und einer Vollziehungsverordnung, die vom Regierungsrat bei Bedarf angepasst werden kann, bleibt der Kanton wettbewerbsfähig. Das Gesetz sieht eine wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsförderung und Innovationsförderung vor, wobei Förderbeiträge nur gegen nachweisbare Leistungen ausgerichtet werden. Der Regierungsrat legt zudem jährlich summarisch Rechenschaft über die genehmigten Förderbeiträge ab. Ab 2029 behält der Kantonsrat durch den Budgetprozess die volle parlamentarische Kontrolle über die Mittelverwendung.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 594 36 60 heinz.taennler@zg.ch