26.01.2026, Medienmitteilung
Gezielte Zusatzentlastung bei den Krankenkassenprämien
Wie in den Vorjahren erhalten Zuger Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung nach dem bewährten System. Diese Verbilligung erfolgt bedarfsbezogen und ergänzend zur allgemeinen Prämienentlastung, von der die Zuger Bevölkerung in den Jahren 2026 und 2027 profitiert. Die Anmeldung zur Prämienverbilligung muss bis am 30. April 2026 erfolgen und kann online in kurzer Zeit erledigt werden.
Die Zuger Krankenkassenprämien sind im Mittel und über alle Altersklassen hinweg im Jahr 2026 um 14,7 Prozent gesunken. Damit weist der Kanton Zug die tiefsten Prämien in der Schweiz auf. Für Haushalte mit geringen Einkommen bleibt die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung dennoch eine Herausforderung. Deshalb leistet der Kanton mit der Prämienverbilligung gezielte Unterstützung.
Grosszügig bemessener Finanzrahmen
In den Jahren 2026 und 2027 übernimmt der Kanton Zug fast die gesamten stationären Spitalkosten. Dadurch reduziert sich der Aufwand für die Krankenversicherung und in der Folge auch die Prämienlast für die gesamte Bevölkerung. Im laufenden Jahr sind dafür im Kantonsbudget rund 108 Millionen Franken zusätzlich eingeplant. Ergänzend erfolgt eine zweite Entlastung im Rahmen der bedarfsspezifischen Prämienverbilligung. Dafür stehen weitere Mittel im Umfang von bis zu 73 Millionen Franken zur Verfügung.
Familien profitieren besonders
Für die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung ist entscheidend, welchen Anteil am verfügbaren Einkommen die anspruchsberechtigten Haushalte für die Krankenversicherung aufwenden müssen – nach Abzug der Prämienverbilligung. In keinem anderen Kanton ist dieser Anteil tiefer als in Zug. Das hervorragende Leistungsniveau wird im Jahr 2026 nochmals gestärkt. Der Regierungsrat hat die Parameter für die Prämienverbilligung so festgelegt, dass die verbleibende Prämienbelastung für die betroffenen Haushalte weiter sinkt, insbesondere bei Familien mit Kindern. Für Gesundheitsdirektor Andreas Hausheer ist klar: «Nicht nur bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch bei der sozialen Sicherheit soll der Kanton Zug eine starke Position einnehmen.»
Unkomplizierte Abwicklung
Alle Personen, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, werden in diesen Tagen direkt von der Ausgleichskasse Zug angeschrieben. Auch Neuzugezogene und Personen mit fehlenden Steuerzahlen erhalten einen Informationsbrief. Anmeldeformulare sind zudem bei jeder Gemeindestelle verfügbar.
Das Schreiben der Ausgleichskasse enthält sowohl einen QR-Code für den Onlinezugang als auch ein herkömmliches Papierformular. Die Anspruchsberechtigten haben die freie Wahl zwischen den beiden Anmeldemethoden. In jedem Fall muss das Gesuch bis am 30. April 2026 eingereicht werden.
Vielfältige Informationsmöglichkeiten
Alles Wissenswerte zur Prämienverbilligung findet sich auf der Webseite der Ausgleichskasse Zug unter der Rubrik «Prämienverbilligung». Dort besteht auch die Möglichkeit, provisorisch den individuellen Verbilligungsanspruch online zu berechnen. Antworten auf alle Fragen rund um das Thema erteilt die Ausgleichskasse telefonisch unter +41 41 560 47 00 oder via Kontaktformular.
