Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG)
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 wurden die Kantone eingeladen, zur Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) eine Stellungnahme einzureichen. Gerne nimmt der Regierungsrat dazu Stellung.
Der Kanton Zug ist mit der Revision des LVG einverstanden und unterstützt insbesondere den Bereich einer schlagkräftigeren Governance. Die Änderungen dienen der Verbesserung der wirtschaftlichen Landesversorgung in der Vorbereitung und in einer eigentlichen Mangellage.
Details siehe Download.