Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif) vom 11. März 1974 (BGS 641.1)
Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, den Entwurf der Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif) in die externe Vernehmlassung zu geben. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis Freitag, 5. Juli 2024 ihre Stellungnahme einzureichen. Im Rahmen dieser Teilrevision werden diejenigen Gebühren gestrichen, bzw. gesenkt, welche Leistungen betreffen, die von einem grossen Teil der Zuger Bevölkerung im Verlaufe des Lebens bezogen werden. Im Übrigen sollen diejenigen Gebühren abgeschafft werden, die Leistungen mit einem geringen Verwaltungsaufwand betreffen und nicht mehr zeitgemäss sind. Finanzdirektion/Direktionssekretariat
Bettina Fässler
Jur. Mitarbeiterin
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