Kantonspauschale Kinderbetreuung
Der Kanton Zug beteiligt sich künftig mit einer Pauschale an den Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Gesuche können voraussichtlich ab Sommer 2026 eingereicht werden.
Ab 2026
Ab August 2026 beteiligt sich der Kanton Zug voraussichtlich mit 25 bis 35 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife an den Kosten für anerkannte Kitas und Tagesfamilien.
Diese Webseite wird laufend mit aktuellen Informationen zur Kantonspauschale ergänzt.
Anspruch
Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Zug können eine Kantonspauschale beantragen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Das Kind wohnt im Kanton Zug.
- Das Kind ist älter als drei Monate.
- Das Kind wird in einer bewilligten Kita oder Tagesfamilie betreut.
- Die Erziehungsberechtigten sind berufstätig oder in Ausbildung.
Auszahlung
Die Kantonspauschale Kinderbetreuung wird direkt an Erziehungsberechtigte ausbezahlt.
Fragen und Antworten
Damit die familienergänzende Kinderbetreuung für Erziehungsberechtigte weniger kostet, beteiligt sich der Kanton Zug künftig mit einem Pauschalbeitrag. Voraussetzung dafür ist, dass:
- das Kind im Kanton Zug wohnt,
- das Kind älter als drei Monate ist,
- das Kind in einer bewilligten Kita oder Tagesfamilie betreut wird,
- die Erziehungsberechtigten berufstätig oder in Ausbildung sind,
- ein vollständiges Gesuch beim Kanton eingereicht und bewilligt wurde.
Die Kantonspauschale wird zwischen 25 und 35 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife betragen. Über die genaue Höhe, die Gesuchstellung und den Zeitpunkt entscheidet der Regierungsrat voraussichtlich Anfang 2026.
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