Gesundheitseinrichtungen
Der Kanton Zug fördert die praktische Ausbildung in den Zuger Gesundheitseinrichtungen, indem er Beiträge an die Ausbildung auf der Stufe HF/FH und FaGe EFZ sowie an das Nachdiplomstudium in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege zahlt.
Hinweis
Das Gesetz zur Umsetzung der Pflegeinitiative steht unter dem Vorbehalt des Referendums. Daher sind die hier aufgeführten Informationen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich Mitte September 2024) als provisorisch zu betrachten.
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege beauftragt die Kantone, Beiträge an die Gesundheitseinrichtungen zur Deckung der Kosten der praktischen Ausbildung zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen auszurichten.
Der Kanton Zug entrichtet über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus Beiträge an die Betriebe für die praktische Ausbildung. Die Beiträge an die praktische Ausbildung sind zweckgebunden zu verwenden und gehen mit einer Ausbildungsverpflichtung einher. Bildet ein Betrieb zu wenig Pflegefachpersonal aus, schuldet er für die Minderleistung eine Ersatzabgabe. Aus den Ersatzabgaben werden Boni an diejenigen Betriebe ausgerichtet, die ihr Ausbildungssoll übererfüllt haben.
Aktuelle Informationen zu den Beiträgen an die Betriebe finden Sie in diesem Informationsblatt:
Informationen für Betriebe