Das Bildungssystem im Kanton Zug bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene viele Möglichkeiten. Von der Schule bis zur Ausbildung, zum Studium oder zur Anerkennung von Diplomen: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Beratungsangebote.

Bildungssystem

Das Schweizer Bildungssystem ermöglicht eine stetige persönliche Weiterentwicklung. Einen hohen Stellenwert hat die berufliche Grundbildung (Lehre). Sie bildet die Basis für Weiterbildungen oder sogar ein Studium an einer Hochschule.

In der Schweiz wird zwischen drei aufeinander aufbauenden Bildungsstufen unterschieden:

Obligatorische Schule (Volksschule: Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I)

Berufliche Grundbildung oder Gymnasiale Maturitätsschule/Mittelschule (Sekundarstufe II)

Fachhochschulen/Universitäten und höhere Berufsbildung (Tertiärstufe)
Für alle drei Stufen ist der Staat verantwortlich. Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Deshalb unterscheiden sich die Schulen und Schulsysteme von Kanton zu Kanton.

 

Links:

Amt für gemeindliche Schulen / Mehr Informationen

Die obligatorische Schule dauert im Kanton Zug zehn Jahre und beginnt im Alter von vier Jahren. Wenn Kinder unentschuldigt die Schule nicht besuchen, können die Eltern gebüsst werden. Neuzugezogene Jugendliche bis 16 Jahre haben das Recht, in die obligatorische Schule einzutreten. Wer später einreist, kann sich beim Berufsinformationszentrum (BIZ) des Amts für Berufsberatung über andere Möglichkeiten informieren.

 

Links:

Amt für Berufsberatung / Mehr Informationen

BIZ Links / Digitale Informationsplattform des BIZ

Nach der obligatorischen Schule absolvieren fast alle Jugendlichen eine weitere Ausbildung. Besonders häufig entscheiden sie sich für eine berufliche Grundbildung (Lehre). Diese ermöglicht später den Zugang zur höheren Berufsbildung. Wer während oder nach der Lehre eine Berufsmaturität macht, kann anschliessend eine Fachhochschule besuchen. Rund 20 Prozent der Jugendlichen absolvieren eine gymnasiale Maturität, die direkt zu einem Universitätsstudium berechtigt.

Stipendien (Unterstützungszahlungen für Ausbildungen) ermöglichen auch Personen mit wenig Geld den Besuch einer Schule oder Berufsausbildungen nach der obligatorischen Schule. Auch ausländische Personen, die im Kanton Zug leben, können je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus von Stipendien profitieren. Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Berufsberatung.

 

Links:

Amt für Berufsberatung / Mehr Informationen

Obligatorische Schule

Die obligatorische Schule vermittelt den Kindern eine Grundausbildung und bereitet sie auf weiterführende Ausbildungen vor. Der Besuch öffentlicher Schulen ist kostenlos.

 

Links: 

Amt für gemeindliche Schulen / Mehr Informationen

Grafik "Schuleintritt: Eintritt in den obligatorischen Kindergarten"

Für den Betrieb der öffentlichen Schulen sind die Gemeinden zuständig. Um ein Kind anzumelden, wendet man sich an die Wohngemeinde oder direkt an die Schulleitung des Schulhauses.

 

Links: 

Kanton Zug / Kontakte aller Schulen

Die obligatorische Schule ist in drei aufeinanderfolgende Stufen unterteilt:

  • Der Kindergarten dauert 1 Jahr.
  • Die Primarschule dauert 6 Jahre.
  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Fähigkeiten werden speziell gefördert oder unterstützt.
  • Die Oberstufe (Sekundarstufe I) dauert 3 Jahre. In der Oberstufe gibt es verschiedene Schultypen (Realschule, Sekundarschule, Werkschule). Sie haben unterschiedliche Leistungsanforderungen.
  • Kinder, die nicht Deutsch sprechen, erhalten in allen Stufen besondere Unterstützung.

    
 

Öffentliche Schulen sind kostenlos. Knaben und Mädchen werden gemeinsam unterrichtet, der Unterricht ist konfessionell neutral. Rund 95 % der Kinder und Jugendlichen besuchen ihre obligatorische Schulzeit an einer öffentlichen Schule. Es gibt auch private Schulen, deren Kosten in der Regel von den Eltern getragen werden müssen.

Links:

Kanton Zug / Mehr Informationen zu privaten Schulen

EDK / Mehr Informationen

Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über den Schulalltag und die Leistungen ihres Kindes zu informieren. Dazu finden Elterngespräche (zwischen Lehrperson und Eltern), Elternabende (Informationen der Schule an die Eltern) und Informationsveranstaltungen statt. Diese sind für die Eltern meist obligatorisch. 
Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Wenn ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann (z.B. wegen Krankheit), müssen die Eltern die Schule darüber informieren. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass ihr Kind die Hausaufgaben erledigt. Indem die Eltern die Schularbeiten und Hausaufgaben regelmässig anschauen und Interesse zeigen, können sie ihre Kinder unterstützen. Für Familien, die mit dem Schweizer Bildungssystem noch nicht vertraut sind, gibt es spezielle Informationsveranstaltungen, oft auch in anderen Sprachen.

Bei Fragen zur Schule sollten sich Eltern  zuerst an die Lehrperson wenden. Diese ist auch die erste Ansprechperson, wenn Unterstützung benötigt wird. Umgekehrt wird sich auch die Lehrperson an die Eltern wenden, wenn sie das Gefühl hat, dass das Kind Unterstützung braucht.
Es ist generell wichtig, dass Eltern den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Bei psychischen oder sozialen Schwierigkeiten bietet der Schulpsychologische Dienst Kindern und Eltern kostenlos Hilfe.

 

Links:

Kanton Zug / Kontakt und Informationen Schulpsychologischer Dienst

Schulpsychologischer Dienst / Merkblätter

Berufsbildung und Maturitätsschulen

Nach der obligatorischen Schule entscheidet sich die Mehrheit der Jugendlichen für eine Berufsausbildung. Wer an einer Hochschule studieren will, muss in der Regel an einer Mittelschule eine Maturität erwerben. Dies ist auch im Rahmen einer Berufsausbildung möglich.

 

Links:

berufsberatung.ch / Mehr Informationen

EDK / Mehr Informationen

Kanton Zug / Mehr Informationen

Eine gute Ausbildung und die Stellung im Berufsleben haben in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Schon die Leistungen in der obligatorischen Schule sind für die späteren Möglichkeiten entscheidend. Nach der obligatorischen Schulzeit stehen den Jugendlichen verschiedene Wege offen, um sich eine gute Ausgangslage für das Berufsleben zu schaffen. Ohne zusätzliche Ausbildung ist es schwierig, eine gute Stelle zu finden. Das Berufsinformationszentrum (BIZ) des Amts für Berufsberatung berät Jugendliche und Eltern kostenlos zu Fragen der Aus- und Weiterbildung.

 

Links:

Amt für Berufsberatung / Mehr Informationen

BIZ / Digitale Informationsplattform des BIZ

Die Mehrheit der Jugendlichen entscheidet sich nach der obligatorischen Schule für eine berufliche Grundbildung (Lehre). In einer Lehre erwerben sie praktische Fähigkeiten im Betrieb und besuchen parallel eine Berufsschule. Es stehen über 250 Berufe zur Auswahl. Eine Lehre dauert zwischen zwei und vier Jahren. Die Jugendlichen suchen ihre Lehrstelle bei einer Firma selbst – die Suche beginnt bereits in den letzten beiden obligatorischen Schuljahren. Die Schule unterstützt die Jugendlichen dabei, ebenso die Eltern. Das Berufsinformationszentrum (BIZ) bietet verschiedene Angebote und berät unentgeltlich.
Jugendliche in einer Lehre können zusätzlich eine Berufsmaturität erwerben – entweder während der beruflichen Grundbildung oder im Anschluss.

 

Links: 

Bundesverwaltung / Alle Berufe und Ausbildungen

berufsberatung.ch / Onlinetool zur Berufssuche

BIZ / Informationen zur Suche einer Lehrstelle

EDK / Mehr Informationen zum Berufsbildungssystem

berufsberatung.ch / Mehrsprachige Informationen zu Bildung und Beruf

 

Mittelschulen vermitteln eine breite Allgemeinbildung und bereiten auf ein Studium an Universitäten oder Fachhochschulen vor. Man unterscheidet:
Schulen mit gymnasialer Maturität → prüfungsfreier Zugang zu Universitäten
Schulen mit Fach- oder Berufsmaturität → prüfungsfreier Zugang zu Fachhochschulen
Fachhochschulen sind auch für Personen mit gymnasialer Maturität zugänglich, Universitäten für Personen mit Fach- oder Berufsmaturität (durch eine Prüfung). Je nach Fall können zusätzliche Auflagen gelten.

 

Links:

Kanton Zug / Mehr Informationen

 

Jugendliche, die nach der obligatorischen Schule in den Kanton Zug einreisen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Brückenangebot besuchen. Dieses unterstützt sie bei der Vorbereitung auf die Berufsbildung. Lehrpersonen begleiten sie bei der Berufswahl und Lehrstellensuche. Ausserdem gibt es spezielle Angebote für Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen. Diese bereiten auf eine Berufslehre oder auf die Arbeitswelt vor. Interessierte können sich an das Amt für Brückenangebote oder das BIZ wenden.

 

Links:

Amt für Brückenangebote / Mehr Informationen

Amt für Berufsberatung / Mehr Informationen

BIZ / Mehr Informationen

Universitäten und Fachhochschulen

In der Schweiz gibt es zwei Typen von Hochschulen: Universitäten und Fachhochschulen. Für die Zulassung mit ausländischen Maturitätszeugnissen sollte man sich direkt bei der Hochschule erkundigen.

 

Links:

Berufsberatung.ch / Mehr Informationen

Bundesverwaltung / Mehr Informationen

 

Die Schweizer Hochschulen gehören zur Tertiärstufe. Man unterscheidet zwischen Universitäten und Fachhochschulen. An Fachhochschulen wird praxisorientiert, an Universitäten stärker theorieorientiert unterrichtet. Beide Schultypen sind gleichgestellt und folgen dem europäischen Bologna-System. Studiengänge werden mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen, die europaweit anerkannt sind.

 

Links:

EDK / Mehr Informationen

Je nach Hochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen. Mit einem Schweizer Maturitätszeugnis ist der Zugang zu Hochschulen garantiert. Ausländische Abschlüsse werden nicht in jedem Fall anerkannt. Wer studieren möchte, muss sich direkt an die Hochschule (Universität oder Fachhochschule) wenden. In der Regel werden gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt, mit Ausnahme einiger Programme, die vollständig in Englisch angeboten werden.

 

Links:

Amt für Berufsberatung / Kontakt und mehr Informationen

Swissuniversities / Anerkennung ausländischer Maturitätsabschlüsse

Merkblatt "Studieren in der Schweiz"

Neben den Hochschulen ist die höhere Berufsbildung in der Schweiz ein beliebter Weg zur Weiterbildung. Sie ermöglicht Berufsfachleuten, sich zu spezialisieren, ihr Wissen zu vertiefen und Führungsaufgaben zu übernehmen. Die höhere Berufsbildung schliesst an die berufliche Grundbildung (Lehre) an und erfordert keine Maturität.

 

Links:

Bundesverwaltung / Mehr Informationen

Amt für Berufsberatung / Kontakt und mehr Informationen

EDK / Mehr Informationen

 

Diplomanerkennung

Ausländische Diplome und Abschlüsse sind in der Schweiz nicht immer gültig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch anerkannt werden. Für einige Berufe ist dies zwingend erforderlich.

 

Links: 

Merkblatt "Wege zur Arbeit und Bildung in der Schweiz"

Personen mit einem ausländischen Diplom können dieses unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz anerkennen lassen. Mit der Anerkennung wird bestätigt, dass ein ausländischer Abschluss dem entsprechenden Schweizer Abschluss gleichwertig ist. Bei reglementierten Berufen (z. B. Pflegefachpersonen, Lehrpersonen usw.) ist die Anerkennung erforderlich, um den Beruf ausüben zu dürfen. Je nach Beruf oder Ausbildung sind unterschiedliche Stellen zuständig. Eine Anerkennung ist kostenpflichtig. Zuständig ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

 

Links:

Bundesverwaltung / Informationen zum Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen

berufsberatung.ch / Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz

Bundesverwaltung / Liste der reglementierten Berufe

Kanton Zug / Laufbahnberatung

ask! / Mehr Informationen

 

Für nicht reglementierte Berufe ist keine formelle Anerkennung des Diploms erforderlich, um in der Schweiz arbeiten zu können. Für diese Berufe kann jedoch eine sogenannte Niveaubestätigung beantragt werden. Diese zeigt, wie ein ausländischer Abschluss im Schweizer Bildungssystem eingeordnet wird und kann die Stellensuche erleichtern. Informationen zur Niveaubestätigung erteilt die Nationale Kontaktstelle für Diplomanerkennung.

 

Links: 

Nationale Kontaktstelle für Diplomanerkennung / Kontakt und Formulare

Erwachsene mit Berufserfahrung aber ohne anerkannten Abschluss, können einen Schweizer Abschluss der beruflichen Grundbildung oder der höheren Berufsbildung nachholen. Das Verfahren hängt von der bisherigen Ausbildung, der Berufserfahrung und dem Alter ab. In jedem Fall sind gute Deutschkenntnisse (Niveau B1/B2 nach GER) erforderlich. Das Berufsinformationszentrum (BIZ) informiert und berät Interessierte kostenlos. Wer einen Berufsabschluss nachholt, verbessert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erhält Zugang zu Weiterbildungen.

 

Links:

Amt für Berufsberatung / Den Berufsabschluss nachholen

berufsberatung.ch / Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene

 

 

Lesen, Schreiben, Rechnen und der Umgang mit dem Computer gehören in der Schweiz zu den Grundkompetenzen. Der Kanton Zug bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese zu verbessern. Viele Angebote sind mit dem Bildungsgutschein kostenlos. Dieser kann online heruntergeladen werden.

 

Links:

Amt für Berufsbildung / Förderung der Grundkompetenzen

Flyer "Gratis Bildungsgutschein"

einfach-besser.ch / Kursangebot

Video «Diplomanerkennung»

Video «Weg zur Berufsbildung»