13.11.2023, Medienmitteilung
Wiedereinführung eines Skonto-Abzugs für frühzeitige Steuerzahlungen im 2024
Der Kanton Zug führt für frühzeitige Steuerzahlungen ab 2024 wieder einen Skonto-Abzug ein. Zugerinnen und Zuger können ein Skonto von 2 Prozent abziehen, wenn sie bis zum 31. Juli 2024 statt erst per Ende des Jahres die ganze provisorische Jahressteuer 2024 bezahlen. Damit trägt der Kanton Zug der aktuellen Zinssituation in einer für die Zuger Bevölkerung bewusst grosszügigen und attraktiven Weise Rechnung. Auch die übrigen steuerlichen Zinsarten werden an die aktuelle Zinssituation angepasst.
Zugerinnen und Zuger konnten bis 2014 einen Skonto-Abzug von 2 Prozent für frühzeitige Steuerzahlungen abziehen. Im Zusammenhang mit der damals in grossen Teilen der Welt und auch der Schweiz einsetzenden Tief- und später Negativzinssituation wurde der Zuger Skonto-Abzug per 2015 auf 1 Prozent gesenkt und per 2016 schliesslich ganz abgeschafft. Nun hat sich die Zinssituation wieder nachhaltig normalisiert und damit kann und soll nun der Zuger Bevölkerung ab 2024 wieder ein finanzieller Anreiz geboten werden, die provisorischen Steuerrechnungen bereits bis Ende Juli statt erst per Ende des Jahres zu begleichen. Der Skonto-Abzug von 2 Prozent für die um fünf Monate frühere Zahlung (Juli statt Dezember) entspricht einer effektiven Jahresverzinsung von 4,8 Prozent. «Damit bieten wir den Zugerinnen und Zugern bewusst einen grosszügigen und attraktiven Anreiz», betont Finanzdirektor Heinz Tännler. Es ist geplant, diesen grosszügigen Skonto-Abzug auch über 2024 hinaus stabil beizubehalten, sofern sich die Zinssituation nicht fundamental verändert. Die Finanzdirektion wird den Entscheid wie in der Steuergesetzgebung vorgesehen jeweils im Herbst für das Folgejahr treffen.
Auch die steuerlichen Ausgleichs- und Vergütungszinsen werden per 2024 an die aktuelle Zinssituation angepasst. Sie betrugen bisher null Prozent und ab 2024 neu 2 Prozent. Sie fallen vor allem an, wenn die definitive Steuerrechnung höher bzw. tiefer ausfällt als die provisorische Steuerrechnung und sie führen somit entweder zu einer Vergütung zugunsten oder zu einer Nachbelastung zulasten der Steuerkundschaft. Unverändert bei 4 Prozent bleibt der Verzugszins, dieser fällt bei Zahlungsverzug an, also wenn eine Steuerrechnung nicht fristgerecht innert der 30-tägigen Zahlungsfrist bezahlt wird.
Finanziell fällt für den Kanton vor allem die Wiedereinführung des Skonto-Abzugs ins Gewicht. Die Erfahrungen in früheren Jahren haben gezeigt, dass etwa zwei Drittel der provisorisch in Rechnung gestellten Kantons- und Gemeindesteuern frühzeitig mit Skonto-Abzug beglichen wurden. Der Kanton hat daher für 2024 einen Skonto-Aufwand in Höhe von 6,4 Millionen Franken budgetiert.
Kontakt
Heinz Tännler
Regierungsrat und Finanzdirektor Finanzdirektion
+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch