11.12.2024, Information
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG)
Der Kanton Zug sieht die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für die kostenbasierte Festlegung der Mietzinse sowie die staatliche Mietzinskontrolle von indirekt durch den Bund geförderten Wohnräumen kritisch. Bei der Wohnraumförderung handelt es sich um eine parallele Kompetenz von Bund und Kantonen. Mit der angedachten Änderung des eidgenössischen WFG sind Konflikte vorprogrammiert, welche geklärt werden müssen. Der Zuger Regierungsrat beantragt die Aufnahme eines zusätzlichen Absatzes unter Art. 38a und Art. 54, worin geregelt wird, dass die kantonalen/kommunalen Bestimmungen für eine Förderung vorgehen, sofern eine regelmässige Mietzinskontrolle durchgeführt wird.
Kontakt
Regierungsrat Florian Weber, Baudirektor
T +41 41 594 25 98, florian.weber@zg.ch
Beitrag an die Materialbeschaffungskosten der EVZ-Nachwuchsabteilung
Der Regierungsrat unterstützt die Nachwuchsabteilung des Eissportvereins Zug (EVZ) mit 75 800 Franken aus dem Sportfonds. Der Sportfondsbeitrag dient der Mitfinanzierung von Torhüterausrüstungen und Sportmaterial sämtlicher Nachwuchsmannschaften des EVZ.
Kontakt
Andreas Koltszynski, Leiter Amt für Sport und Gesundheitsförderung
T +41 41 594 12 34, andreas.koltszynski@zg.ch