22.05.2024, Medienmitteilung
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes
Das Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Zug wird umfassend revidiert. Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage wurden sowohl seit längerem bestehende als auch neue Revisionsanliegen berücksichtigt. Diese beinhalten unter anderem Regelungen hinsichtlich Wohnsitzerfordernisse, Anpassungen in Bezug auf den Heimatschein und Anpassungen zu den Ausstandsgründen für Mitglieder der Stimmbüros. Weitere Änderungen betreffen Ungültigkeitsgründe bei der brieflichen Stimmabgabe sowie die Einführung einer Regelung zum Rückzug einer Initiative. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für barrierefreie Wahlunterlagen für Menschen mit Behinderungen geschaffen.
Kontakt
Séverine Feh, Generalsekretärin der Direktion des Innern
T +41 41 594 34 02, severine.feh@zg.ch
Änderungen der Kantonsverfassung sowie des Wahl- und Abstimmungsgesetzes betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen
Der Regierungsrat hat eine Vorlage verabschiedet, die den Ausschluss von Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, von der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechtsrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene abschafft. Er setzt damit einen politischen Vorstoss um. Nebst einer Änderung im Wahl- und Abstimmungsgesetz braucht es für die Umsetzung auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfüllt der Kanton Zug die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ergeben.
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Séverine Feh, Generalsekretärin der Direktion des Innern
T +41 41 594 34 02, severine.feh@zg.ch
Beitrag an die Sektion Rossberg des Schweizer Alpenclubs (SAC) für die Sanierung und Erweiterung der Sustli-Hütte
Der Regierungsrat unterstützt das Projekt «Sanierung und Erweiterung der Sustli-Hütte» mit 700 000 Franken aus dem Lotteriefonds. Die Sustli-Hütte wurde letztmals 1992 renoviert. Sie genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr und muss umfassend saniert werden.
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Regierungsrat Heinz Tännler, Finanzdirektor
T +41 41 594 50 67, heinz.taennler@zg.ch
Beitrag an KISS Genossenschaft Risch für den Aufbau der Nachbarschaftshilfe (2024 bis 2026)
Der Regierungsrat unterstützt das Projekt «Aufbau der KISS Nachbarschaftshilfe» der Gemeinde Risch für die Jahre 2024 bis 2026 mit jährlich 11 300 Franken bzw. total 33 900 Franken aus dem Lotteriefonds. Analog zu den KISS Genossenschaften Zug, Cham und Hünenberg soll ein niederschwelliges Angebot für hilfsbedürftige Menschen in der Gemeinde Risch bereitgestellt werden. Ziel ist es, dass Menschen aller Generationen, die Betreuung benötigen, durch Nachbarschaftshilfe in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.
Kontakt
Claudia Schwager, Abteilungsleiterin Kantonales Sozialamt
T +41 41 594 17 54, claudia.schwager@zg.ch