17.03.2025, Medienmitteilung
Entwurf für kantonales Velowegnetz liegt vor
Das überarbeitete Velowegnetz für den Alltag und die Freizeit soll im Richtplan behördenverbindlich festgelegt werden. Voraussichtlich im Juli wird der Kantonsrat darüber befinden. Weil die vorgesehenen Anpassungen auf bestehenden Strassen und Wegen verlaufen, entstehen verhältnismässig tiefe Infrastrukturkosten.
Das Zuger Velowegnetz umfasst gesamthaft 527 Kilometer. Davon sind 143 km dem Alltagsnetz und 384 km den Freizeitnetz zugeordnet. Das Freizeitnetz wiederum ist in Velo-Routen (188 km) und Bike-Routen (196 km) unterteilt. Das Rückgrat des Velowegnetzes bilden die Velobahnen, die ein zügiges und komfortables Vorwärtskommen über grössere Entfernungen erlauben. Die Erarbeitung der Bike-Routen entstand in einem breit abgestützten Prozess mit allen betroffenen Anspruchsgruppen. Die Vereine IG Mountainbike und Zuger Wanderwege sowie Zug Tourismus, die Gemeinden, Waldeigentümer und Fachstellen haben die Anpassungen mitgestaltet.
Bike-Routen überarbeitet
Im Herbst 2023 legte der Regierungsrat das überarbeitete Zuger Velowegnetz als Anpassung des Zuger Richtplanes öffentlich auf. Die zahlreichen Rückmeldungen umfassten rund 170 Eingaben. Sehr umstritten war das Ausmass des Bike-Routen-Ausbaus. Deshalb hat die Baudirektion entschieden, das Velowegnetz – insbesondere die Bike-Routen – zu überarbeiten. Das Amt für Raum und Verkehr hat Gespräche mit allen Gemeinden und Aussprachen mit verschiedenen Grundeigentümerschaften geführt. Vereinzelt konnten die Wegführungen in gewissen Gebieten noch nicht abschliessend definiert werden. Diese werden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Eigentümerschaften noch geprüft. Sie sind in der Richtplankarte als Vorhaben eingetragen.
Behördenverbindliche Vorgaben
Der nun vorliegende Richtplan mit den Anpassungen zum überarbeiteten Zuger Veloweggesetz für den Alltag sowie die Freizeit wird Anfang April der vorberatenden Kommission zur Diskussion überwiesen. Im Juli wird der Kantonsrat voraussichtlich darüber entscheiden. Mit dem Beschluss des Kantonsrates wird der Kanton Zug über ein behördenverbindliches kantonales Velowegnetz verfügen. Dieses bildet die Grundlage für die notwendigen Umsetzungsschritte. Weil die vorgesehenen Anpassungen auf bestehenden Strassen und Wegen verlaufen, entstehen verhältnismässig tiefe Infrastrukturkosten.
Auftrag aus dem Zuger Richtplan
Der Kantonsrat hat den Regierungsrat beauftragt, das Velowegnetz zu überarbeiten und bis 2024 in den kantonalen Richtplan zu integrieren. Dies auf der Grundlage des neuen Bundesgesetzes über Velowege (Veloweggesetz) sowie des teilrevidierten kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz). Mit der vorliegenden Anpassung des Richtplans wird das Velowegnetz inklusive der Bike-Routen wie vom Kantonsrat gefordert behördenverbindlich festgelegt.

Das Zuger Velowegnetz umfasst gesamthaft 527 Kilometer.