05.02.2026, Medienmitteilung

Unabhängige Bedarfsabklärung stärkt Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung

Neu werden im Kanton Zug Bedarfsabklärungen für stationäre Leistungen durch die Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) mit Sitz in Baar durchgeführt. Die unabhängige Bedarfsabklärung stellt sicher, dass Unterstützungsleistungen konsequent am individuellen Bedarf und an der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden.

Erwachsene Personen mit Behinderung können im Kanton Zug ein Gesuch für ambulante oder stationäre Leistungen in den Bereichen Wohnen und Arbeiten stellen. Die Bedarfsabklärung klärt gemeinsam mit der betroffenen Person, welche Unterstützung sie individuell benötigt und welche Angebote für sie passend sind. Sie ist Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Kanton.

Ab 2026 werden diese Bedarfsabklärungen im Kanton Zug auch im stationären Bereich durch die unabhängige Fachstelle fabea durchgeführt. Diese ist im Kanton Zug bereits seit Längerem für die Bedarfsabklärungen zuständig, wenn jemand ambulante Leistungen bezieht.

Kernanliegen des LBBG

Mit der Ausweitung der unabhängigen Bedarfsabklärung auf den stationären Bereich setzt der Kanton Zug ein Kernanliegen des Gesetzes über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) um. Das LBBG, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Leistungen für Menschen mit Behinderung konsequent am individuellen Bedarf und an der Selbstbestimmung der betroffenen Personen ausgerichtet werden. Deshalb basiert die Abklärung durch die Fachpersonen von fabea auf einer vorgängigen Selbstdeklaration der betroffenen Person.

Personen, die bereits in einer Zuger Einrichtung betreut werden, können sich beim Abklärungsprozess von Betreuungspersonen unterstützen lassen. Für die Zuger Einrichtungen ist diese Form der Bedarfsabklärung neu. Deshalb wird aktuell in einem Pilotprojekt mit den Stiftungen Maihof und zuwebe getestet, wie die Abläufe optimal organisiert werden können.

Bestehende Betreuungsverhältnisse sind von der Neuerung nicht direkt betroffen. In Fällen, wo eine Person eine Veränderung der Wohnsituation erwägt, kann die unabhängige Bedarfsabklärung jedoch dazu beitragen, passende Alternativen aufzuzeigen und einen selbstbestimmten Entscheid zu unterstützen.

Unabhängige Fachstelle mit ausgewiesener Expertise

Die Fachstelle fabea ist ein eigenständiger Geschäftsbereich der sensiQoL AG mit Sitz in Baar. Das auf das Behindertenwesen spezialisierte Unternehmen berät und schult Behindertenheime, Werkstätten, andere soziale Einrichtungen und Behörden. Nebst Zug führt die Fachstelle fabea auch unabhängige Bedarfsabklärungen für die Kantone Luzern und Thurgau durch.

Der Auftrag wurde Anfang 2025 vom Kanton Zug im Rahmen eines öffentlichen Beschaffungsverfahrens vergeben. Die Unabhängigkeit der Bedarfsabklärungsstelle ist ein zentrales Prinzip des LBBG: Sie stellt sicher, dass der Unterstützungsbedarf losgelöst von den Leistungsanbietern beurteilt wird und dass der Kanton diejenigen Leistungen finanziert, die dem individuellen Bedarf und den Ressourcen der Person mit Behinderung entsprechen.

Öffentliche Informationsveranstaltungen

Die Fachstelle fabea führt dieses Jahr mehrere Informationsveranstaltungen durch. Diese sind öffentlich und richten sich an alle interessierten Menschen mit Behinderung, an Angehörige und Beistandspersonen sowie an Fachpersonen aus sozialen Einrichtungen, Werkstätten und Behörden. Die Termine finden sich auf der Website von fabea: fachstelle-bedarfsabklaerung.ch

Kontakt

Andreas Hostettler

Landammann, Direktionsvorsteher
Direktion des Innern

+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch