Weiterzug von strafrechtlichen Entscheiden des Obergerichts ans Bundesgericht
Auch strafrechtliche Entscheide des Obergerichts kann eine Partei überprüfen lassen. Dazu stehen ihr die Beschwerde in Strafsachen sowie die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht offen.
Beschwerde in Strafsachen
Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen alle End- und Teilentscheide des Obergerichts in Strafsachen. Es überprüft zudem Entscheide über Zivilansprüche, wenn diese zusammen mit der Strafsache zu behandeln sind, sowie Entscheide über den Vollzug von Strafen und Massnahmen. Vor- und Zwischenentscheide sind hingegen nur unter den besonderen, in den Art. 92 und 93 Bundesgerichtsgesetz (BGG) festgehaltenen Fällen mit Beschwerde in Strafsachen anfechtbar.
Das Bundesgericht überprüft grundsätzlich ausschliesslich, ob das Obergericht das Bundesrecht (sowie ggf. das Völkerrecht und kantonale verfassungsmässige Rechte) richtig angewendet hat. Ob das Obergericht den Sachverhalt richtig festgestellt und das kantonale Recht richtig angewendet hat, prüft das Bundesgericht nur daraufhin, ob der Entscheid des Obergerichts geradezu willkürlich ist.
Die Beschwerdefrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage ab Zustellung des obergerichtlichen Entscheids. Die Ausnahmefälle sind in Art. 100 BGG festgehalten.
Kosten
Das Verfahren vor Bundesgericht ist in der Regel für die unterliegende Partei kostenpflichtig.
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