Straf- und Massnahmenvollzug – nach der Verurteilung
Ist eine strafrechtliche Verurteilung rechtskräftig geworden, so wird die Strafe – sofern sie nicht bedingt ausgesprochen wurde – vom Staat vollzogen.
Bussen und Geldstrafen
Handelt es sich bei der Strafe um eine Geldstrafe oder eine Busse, wird der entsprechende Betrag von der Gerichtskasse bei der verurteilten Person eingefordert.
Bleibt die Zahlung aus, wird die festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.
Freiheitsstrafen und Massnahmen
Der Vollzug von Freiheitsstrafen sowie der meisten Massnahmen erfolgt durch das Amt für Justizvollzug bzw. den Vollzugs- und Bewährungsdienst.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Website stellen ein unverbindliches Informationsangebot dar. Obwohl die Informationen regelmässig auf Richtigkeit und Aktualität hin geprüft werden, lehnen wir soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für unerwünschte Folgen aus dem Gebrauch dieser Informationen ab.