Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (TWM)
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und steht in der Schweiz mit einer grossen Selbstverständlichkeit zumeist in guter Qualität und genügender Menge zur Verfügung. Was passiert aber in Notsituationen, wenn das Trinkwasser verunreinigt ist oder nicht mehr gefördert und verteilt werden kann?
Ausgangslage
Grundsätzlich übernehmen die Betreiber der Wasserversorgungen die wichtige Rolle bei der Gewinnung und Verteilung von Trinkwasser.
Was passiert aber in Notsituationen, wenn – aus welchen Gründen auch immer – das Trinkwasser verunreinigt ist oder nicht mehr gefördert und verteilt werden kann?
Um auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein, sind die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen verpflichtet, je ein Konzept zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen zu erarbeiten (Art. 7 Abs. 1 VTM).
Gemäss dem Bevölkerungsschutzgesetz des Kantons Zug stellen die Gemeinden in ihrem Gebiet die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicher und die Betreiber der Wasserversorgungen wirken beim Vollzug mit (§ 36 Abs. 1 und 2 BevSG).
Das Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär hat gemeinsam mit dem Amt für Umwelt, dem Amt für Verbraucherschutz sowie der Wasserwerke Zug AG eine Anleitung für die Erstellung des Konzepts und der Dokumentation für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (TWM) erarbeitet.
Die Einwohnergemeinden und Betreiber der Wasserversorgungen des Kantons Zug können die Anleitung bei der kantonalen Ansprechstelle und Prüfbehörde, der Bevölkerungsschutzabteilung des Amts für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär, anfragen.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Von Montag, 22. Dezember 2025 bis Freitag, 2. Januar 2026 bleibt die Bevölkerungsschutzabteilung geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir gerne wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.
